Auch "Ehe light" wird möglich

.
Die Öffnung der Ehe hat auch Auswirkungen auf heterosexuelle Paare.

Künftig wird es für homo- und auch heterosexuelle Paare neue Möglichkeiten geben, den Bund fürs Leben einzugehen. Der Verfassungsgerichtshof erlaubte am Dienstag nicht nur die von vielen Homosexuellen angestrebte Ehe für alle. Er machte zugleich den Weg frei zu einer „Ehe light“ für alle. Damit können sich umgekehrt heterosexuelle Paare vom 1. Jänner 2019 an für eine Verpartnerung entscheiden, die bisher der einzige Weg für Homosexuelle zu einer rechtlich bindenden Beziehung war. Doch was ist genau der Unterschied zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft (EP)?

Keine Treuebeziehung

Insgesamt gibt es 29 Unterschiede der beiden Rechtsinstitute. Der Anwalt Helmut Graupner, der die Öffnung der Ehe erreicht hat, sagt: „Bei der EP handelt es sich um einen lockereren Verband als bei einer Ehe. Es ist eine weniger enge Beziehung und leichter auflösbar.“ So gibt es laut Graupner etwa kürzere Scheidungsfristen. Im Falle einer unheilbaren Zerrüttung gilt bei einer EP eine dreijährige Frist für eine einseitige Auflösung. Bei einer Ehe beträgt die Frist in Härtefällen bis zu sechs Jahre. Bei einer EP gibt es auch geringere Unterhaltspflichten. „Außerdem gibt es keine Treuebeziehung, sondern die Pflicht zu einer Vertrauensbeziehung“, sagt Graupner. Bei Kindern, Adoptionen und Erbrecht etwa gibt es keinen Unterschied zu einer Ehe. In Frankreich gibt es die EP schon seit 20 Jahren. Sie wird dort gerne von jüngeren Paaren genutzt – als Zwischenschritt zur Ehe.

Auch "Ehe light" wird möglich
Grafik + Illustration: Kurier-Infografik

In Österreich können gleichgeschlechtliche Paare seit 2010 ihre Partnerschaft eintragen lassen. 705 Paare haben im ersten Jahr davon Gebrauch gemacht. In den Folgejahren sank die Zahl zunächst (siehe Grafik oben), bevor sie 2014 wieder zu steigen begann. 477 eingetragene Partnerschaften wurden im Vorjahr geschlossen. Die meisten eingetragenen Partnerschaften davon wurden mit 215 in Wien begründet.

Kommentare