AUA-Hagelflug: Gericht stoppt Auswertung der Blackbox-Daten
AUA-Airbus flog von Mallorca nach Wien
Rund um die Ermittlungen zum AUA-Hagelflug gibt es eine Wende. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg erhält keinen Zugriff auf die Aufzeichnungsgeräte wie den Cockpit-Voicerecorder oder den Flugdatenschreiber. Das stellte das OLG Wien fest.
Der AUA-Airbus geriet über Hartberg im Sommer 2024 in ein Unwetter und landete mit schweren Beschädigungen von Mallorca kommend in Wien-Schwechat. Seither tobt ein Streit um die Einstufung als Störung, weshalb auch gegen mehrere Ermittler wegen Amtsmissbrauch ermittelt wurde - doch dieses Verfahren wurde kürzlich eingestellt. Ebenso das Verfahren gegen mehrere AUA-Mitarbeiter.
Im August 2024 wurden die Geräte polizeilich im Verkehrsministerium sichergestellt. Dabei wurden die Rechte der AUA verletzt, heißt es im Urteil. Die Begründung lautet, es habe sich nicht um einen Unfall gehandelt, weshalb es keinen Zugriff für die Justiz gibt.
AUA-Hagelflug war kein Unfall
Ein solcher „Unfall“ ist - im Gegensatz zu einer „schweren Störung“ oder einer „Störung“ - (vereinfacht dargestellt) dann gegeben, wenn entweder eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist, bestimmte schwere Schäden am Flugzeug eingetreten sind oder dieses vermisst bzw. völlig unzugänglich ist, so das Urteil. "Das Oberlandesgericht Wien hält in seiner Entscheidung fest, dass, basierend auf dem Akteninhalt, im Sinne dieser Bestimmungen kein „Unfall“ vorliegt."
Und weiter: "Die von der Staatsanwaltschaft Korneuburg angeordnete Sicherstellung der angeführten Geräte/Daten verletzt daher die Beschwerdeführer insofern in deren konkret angeführten subjektiven Rechten."
Erfreut zeigt man sich bei der AUA und deren Anwaltskanzlei Brandl und Talos: "Das OLG Wien ist hier zu 100 Prozent unserer Argumentation gefolgt - nämlich, dass kein Unfall im Sinn der Verordnung vorliegt und diese Unterlagen daher geschützt sind."
Passagieranwalt Wolfgang List möchte zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, sagte er im ORF. „Nur der Datenträger und der Voicerecorder hätten uns klar gesagt, was wirklich im Flieger abgelaufen ist. (…) Jetzt habe ich eineinhalb Jahre gekämpft, dass diese Sache aufgeklärt wird. Und jetzt kommt diese Watsche.“
Unklar ist somit, ob das Verfahren gegen den Piloten und seine Co-Pilotin wegen Gemeingefährdung nun eingestellt wird.
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