Asylpolizist rät dazu, mit Pistole gegen Flüchtlinge vorzugehen

Flüchtlingsrat kritisiert Kriminalisierung von Seenotrettern
Aufreger am Wahltag: FPÖ-Politiker und Polizist postete auf Facebook, Innenministerium prüft nun Konsequenzen.

"Gegen die aus fremden Länder mit Schiffen zu uns gereisten Malaria Gelsen (gemeint sind damit Flüchtlinge, Anm.) gibt es ein wirksames Mittel! Glock 20!", postet ein Mitglied der Facebookgruppe "FPÖ Zusammen sind wir stark". Eine weitere Person postet darunter "Glock 30..." und hängt ein lachendes Smiley dazu.

Bei dem Letztgenannten handelt es sich um einen FPÖ-Funktionär aus Oberösterreich, der bei der aktuell laufenden Nationalratswahl kandidiert und auch als Polizist arbeitet. Laut KURIER-Informationen ist er Abteilungsdirektor im Bundesamt für Asylwesen, Außenstelle Oberösterreich. Das Posting stammt von Juli 2019, wurde aber nun aber ausgerechnet am Wahltag auf der Internetseite FPÖ Fails veröffentlicht.

Asylpolizist rät dazu, mit Pistole gegen Flüchtlinge vorzugehen

Glock 30

Der hochrangige Fremdenpolizist ist auf Facebook sehr aktiv, wie FPÖ Fails herausgefunden hat: So soll er 2013 einen Neonazi-Blog auf seiner Seite geteilt haben. Darin wird der Holocaust in Frage gestellt: "Starben wirklich sechs Millionen Juden? Endlich die Wahrheit", lautet der Titel des Berichts.

Schon 2014 hat die Seite "Heimat ohne Hass" über den Betreffenden und seine Mitgliedschaft bei der Facebookgruppe "Österreich hat schon genug Ausländer! Stoppt die regelrechte Überflutung!" berichtet.

 

Im Innenministerium heißt es heute gegenüber dem KURIER, dass der Fall nun geprüft wird. Die Vorwürfe seien bereits seit Freitag Abend bekannt und über die mögliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens wird erst entschieden. Zuletzt gab es allerdings mehrere Vorfälle - etwa einen rechtsextremen Praktikanten im Bundeskriminalamt sowie zahlreiche Personen aus dem Umfeld der Identitären bei der Polizei - und dabei gab es keine Konsequenzen

„Politische Gesinnungen generell spielen keine Rolle, sofern sie nicht rechtswidrig sind, oder die Arbeit beeinträchtigen. Jedem steht es im Rahmen der sich aus den Gesetzen ergebenden Schranken frei, eine politische Meinung zu haben“, erklärte damals ein Sprecher des Innenressorts. Geprüft werde im Einzelfall.

Der Betroffene hat eine KURIER-Anfrage bisher unbeantwortet gelassen.

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