Asylpolitik: Hohe Kosten, schwierige Verfahren
Der harte Asylkurs von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und die steigenden Zahlen bei Aberkennungsverfahren dienen der FPÖ gerne als Werbebotschaft.
Zahlen belegen, wie ernst es Kickl meint. Von Jänner bis November des Vorjahres wurden 5438 Aberkennungsverfahren eingeleitet, wie aus der Beantwortung einer Anfrage der Neos hervorgeht. Im Gesamtjahr waren es laut Innenministerium sogar 5991. 2017 waren es noch 1476 Verfahren, 2016 waren es 764. Auffallend ist auch, dass laut Anfragebeantwortung bis November der Asylstatus bzw. der subsidiäre Schutz nur in 652 Fällen aberkannt wurde. Das sind rund zwölf Prozent.
„Kickls Fokus auf Aberkennungsverfahren bedeutet also eine massive Steuergeldverschwendung“, meint dazu Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper. Allerdings: Im Gesamtjahr waren es laut Ministerium 1640 Aberkennungen – und damit rund 27 Prozent.
Krisper weist darauf hin, dass 2017 rund 42 Prozent der erstinstanzlichen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben und abgeändert wurden. Nun sei anzunehmen, dass auch viele Aberkennungen nicht halten.
Was die Verfahren kosten könnten, hat Wolfgang Salm von der Initiative „Fairness Asyl“ hochzurechnen versucht. Er hat anhand der Budgetzahlen des Asylamts und Gerichts sowie der bearbeiteten Asylfälle die Verfahrenskosten in erster und zweiter Instanz des Asylverfahrens geschätzt. Dazu hat er Kosten für Rechtsberatung sowie für den längeren Verbleib in der Grundversorgung dazugerechnet. Die Zahlen hat er von NGOs und Finanzexperten überprüfen lassen.
50 Millionen Euro
„Allein die hohe Fehlerquote des Asylamts dürfte den Steuerzahler 2017 rund 50 Millionen Euro gekostet haben“, schätzt Salm. „Die BFA-Kosten für die Einleitung der 5.438 Aberkennungsverfahren betragen 2018 rund 3,6 Millionen Euro“, schätzt Salm gemäß den Zahlen aus der Anfragebeantwortung. Dazu kämen nach Einsprüchen die Kosten für die Verfahren in weiterer Instanz.
Im Innenministerium können die Zahlen nicht nachvollzogen oder bestätigt werden. Allerdings, betont Sprecher Christoph Pölzl, seien nicht 42 Prozent, sondern nur 36,7 Prozent der Bescheide vom Amt durch das Gericht abgeändert worden. Nicht immer seien ganze Entscheide aufgehoben worden.
Flüchtlingshelfer fordern nun, das Geld in besser qualifizierte und unabhängige Entscheider in der ersten Instanz zu investieren. Pölzl betont dazu, dass es zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen gibt. Die Neos wiederum fordern, den Personalstand beim Asylamt zu reduzieren und jenes beim Asylgericht aufzustocken.
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