Asylbescheide: „Würfeln wäre richtiger“

Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (Symbolbild).
Experten kritisieren mangelnde Qualität der Bescheide. Diese sind teils voller Vorurteile und Fehler

Zu ungenaue Beschreibungen von Vergewaltigungen, Hinweise an Christen, dass sie nicht verfolgt würden, wenn sie in Afghanistan ihren Glauben im Geheimen ausübten – Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) enthalten teilweise haarsträubende Formulierungen, wie Asylanwälte und NGOs berichten.

Die Experten überrascht nicht, dass im Vorjahr 42,4 Prozent der negativen  Asylbescheide in zweiter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben wurden. Der KURIER hat zahlreiche „Stilblüten“ gesammelt. Die meisten Asylverfahren gingen negativ aus, viele wurden vom Gericht aufgehoben, einige werden vielleicht auch bestätigt. Jedenfalls geben die Bescheide Einblicke in eine Behörde, in der mitunter Verwaltungspraktikanten mit wenigen Monaten Ausbildung über Schicksale entscheiden.

Asylbescheide: „Würfeln wäre richtiger“

Auszüge aus dem Bescheid einer Afghanin, die vor ihrem gewalttätigen Ehemann floh

Asylbescheide: „Würfeln wäre richtiger“

Der negative Asylbescheid eines einjährigen Buben. Er wurde in Österreich geboren

Asylbescheide: „Würfeln wäre richtiger“

In einem Bescheid wurde Kabul im Irak verortet. Kabul ist aber die Hauptstadt Afghanistans

Asylbescheide: „Würfeln wäre richtiger“

Homophobe Äußerungen sind ebenfalls zu finden

So wurde einem Iraki beschieden, er könne durchaus in Kabul oder einer anderen Großstadt des Irak leben – Kabul ist aber die Hauptstadt Afghanistans. Immer wieder kommt Kritik, dass das BFA mit unpassenden Textbausteinen arbeite.

Deutlich wird das im Fall eines 2016 in Österreich geborenen Kindes einer Iranerin. Da wird im Bescheid festgehalten, dass es „die in Ihrem Heimatland gesprochenen Sprachen besser als Deutsch“ verstehe. Das erschließe sich daraus, dass eine Einvernahme nur mit Dolmetscher möglich war. Zudem sei das Kind - das damals noch gar nicht geboren war - illegal nach Österreich eingereist.

Sogar persönliche Befindlichkeiten der Beamten finden den Weg in Bescheide. Etwa, wenn einer Afghanin, die laut eigenen Angaben vor ihrem gewalttätigen Mann und ihrer Schwiegermutter geflüchtet war, beschieden wird, dass Schwiegermütter „weltweit“ komisch seien, „wie man vielleicht aus eigener Erfahrung sagen kann“. Überhaupt sei unglaubwürdig, ihr drogensüchtiger Mann habe es „bei Schlägen und Tritten belassen“ statt, wie zu erwarten wäre, „voller Ekstase“ die Gelegenheit genutzt, sie zu vergewaltigen.

Auch andere Passagen in Einvernahme-Protokollen sind zumindest unsensibel: Etwa, wenn einem Asylwerber beschieden wird, die Schilderung seiner Vergewaltigung lasse „sämtliche Details vermissen“ oder wenn ein homosexueller Flüchtling gefragt wird, ob er „der weibliche oder männliche Part beim Geschlechtsverkehr“ sei – und, nach der Antwort, nachgefragt wird, ob es wehtue.

Politischer Druck?

„Wenn man würfeln würde, wären die Entscheidungen richtiger“, kommentiert Asylexperte Christoph Riedl von der Diakonie. Er vermutet mitunter politischen Druck, auch gebe es einzelne Referenten, die für negative Entscheidungen bekannt seien. „Wenn wir wissen, dass eine gewisse Referentin den Fall bearbeitet, bereiten wir unsere Klienten darauf vor, dass ihr Antrag negativ wird“, sagt auch Marty Huber, Gründerin der Beratungsplattform „queer base“. Kritik kommt an der kurzen Ausbildung der Asylentscheider, der „Case Owner“. 478 gibt es, sie entschieden im Vorjahr über 60.048 Anträge. Grob gerechnet muss also jeder knapp jeden dritten Tag eine Entscheidung treffen. Sie müssen nur Matura vorweisen, dann folgt eine viermonatige Grundausbildung sowie Fortbildungen.

Bei den Verfahren selbst stellen Experten fest, dass Aussagen mitunter nicht nachgegangen wird und Ermittlungen unterbleiben, berichtet Lukas Gahleitner von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung. Beweiswürdigungen seien oft mangelhaft. Der Flüchtlingshelfer Wolfgang Salm hat im Jänner mit Unterstützern begonnen, Stilblüten zu sammeln und auf seiner Homepage www.fairness-asyl.at zu veröffentlichen. Er will die Fälle wissenschaftlich aufarbeiten lassen. „Faire Verfahren schauen anders aus“, sagt er.

„Nicht jede negative Entscheidung ist eine falsche Entscheidung“, hält Asylanwalt Christian Schmaus fest. „Aber es gibt Fälle, in denen das Recht nicht so gewahrt wird, wie vorgesehen.“

Kürzlich hatte das BFA die Kritik gegenüber dem KURIER zurückgewiesen und erklärt, dass die Mitarbeiter streng nach rechtlichen Standards arbeiteten.2017 absolvierten 1350 Mitarbeiter rund 12.300 Ausbildungstage.

Kommentare