Asyl: Umstrittener Afghanistan-Gutachter blitzt mit Revision ab

Asyl: Umstrittener Afghanistan-Gutachter blitzt mit Revision ab
Karl Mahringer wurde als nicht vertrauenswürdiger Gutachter eingeschätzt. Er darf keine Beurteilungen mehr für Asylverfahren schreiben.

Der umstrittene Afghanistan-Gutachter Karl Mahringer darf endgültig keine Beurteilungen mehr für Asylverfahren schreiben. Bereits im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Mahringer seinen Job als Gutachter nicht mehr ausüben darf. Eine von dem Oberösterreicher eingebrachte Revision gegen dieses Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun abgelehnt, berichtete das Ö1-"Morgenjournal".

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) liegt bereits seit Anfang September vor. "Dem Revisionswerber wurde [...] die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter länderkundlicher Sachverständiger für Afghanistan mangels Vertrauenswürdigkeit aberkannt", heißt es in der Kundmachung auf der Webseite des Gerichtshofs. "Gleichzeitig wurde sein Antrag auf Eintragung in die Sachverständigenliste für weitere länderkundliche Fachgebiete abgewiesen. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen", heißt es dort weiter.

Es dürfe "nicht der leiseste Zweifel" bestehen

Demnach beschäftigte sich der VwGH vor allem mit der Frage der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen, bei der unter anderem die "persönlichen Eigenschaften" eine Rolle spielen würden. "Es kommt darauf an, ob jemand in einem solchen Maße vertrauenswürdig ist, wie es die rechtssuchende Bevölkerung von jemandem erwarten darf, der als Sachverständiger eingetragen ist", schreibt der Gerichtshof. In Anbetracht der "bedeutsamen Funktion" dürfe "nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen".

Dabei könne der Verlust des Vertrauens auch in einem Verhalten liegen, das nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Sachverständiger steht, urteilt der VwGH. Das ist bei Karl Mahringer, der einige Jahre lang in Afghanistan gelebt hat, offenbar passiert. "Der Revisionswerber hat in zwei Interviews in überregionalen Zeitungen, Aussagen getätigt, die seine Vertrauenswürdigkeit in Zweifel ziehen", heißt es in der Entscheidung. Mahringer hatte in Interviews unter anderem erklärt, dass "70 Prozent der afghanischen Asylwerber Wirtschaftsflüchtlinge" sind und den Verdacht geäußert, dass es zwischen dem Landesgericht für Zivilrechtssachen und NGOs eine intensive Zusammenarbeit gebe.

"Sie wollen mich zerstören"

"Sie wollen mich zerstören", wurde er damals zitiert. Diese "Äußerungen des Revisionswerbers stützen nach Auffassung des VwGH die Einschätzung des BVwG, der Revisionswerber habe dadurch zumindest den Anschein seiner Voreingenommenheit (gegenüber afghanischen Asylwerbern) begründet", erklärte der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung und schreibt abschließend: "Die Beurteilung des BVwG, dass der Revisionswerber nicht (mehr) die für einen Sachverständigen erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, ist daher nicht zu beanstanden. Die Revision wurde deshalb zurückgewiesen."

Wegen Mahringers Gutachten waren Hunderte Asylwerber wieder nach Afghanistan zurückgeschickt worden. Alle Versuche, betroffene Fälle neu aufzurollen, sind bisher gescheitert - was unter anderem zu schwerer Kritik von Menschenrechtsorganisationen geführt hat. Diese hatten Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich kritisiert. Trotz aller Warnungen ist die Zahl zuletzt wieder gestiegen.

Laut einer Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts, die im "Morgenjournal" zitiert wurde, entscheiden die zuständigen Richter, ob ein Verfahren neu aufgerollt wird oder nicht. Es stehe jedoch allen Verfahrensparteien frei, höchstgerichtliche Überprüfungen von Entscheidungen herbeizuführen, hieß es. Dass auch Betroffene eine Wiederaufnahme eines Asylverfahrens beantragen können, bestätigte auch eine VwGH-Sprecherin. Ob ein solches Begehren von Erfolg gekrönt sein könnte, wollte die Sprecherin allerdings nicht beurteilen. "Ich kenne jedenfalls keinen Fall, bei dem sich der Richter ausschließlich auf ein Mahringer-Gutachten gestützt hat", sagte sie und merkte an, dass es bei jedem Verfahren "umfangreiche Berichte" und "eine Fülle an Daten" gebe.

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