Gericht bestätigt: Umstrittener Afghanistan-Gutachter Mahringer ist Job los

Gericht bestätigt: Umstrittener Afghanistan-Gutachter Mahringer ist Job los
Erkenntnis: Sachverständiger habe seine Vertrauenswürdigkeit verloren, meint der Richter.

Wenn es um Asyl-Gutachten zur Lage in Afghanistan ging, war Karl Mahringer lange Zeit eine fixe Instanz. Der Oberösterreicher, der einige Jahre in Afghanistan lebte, war schließlich auch der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige für die Länder Afghanistan, Syrien und Irak. Das ist jetzt vorbei. Das Bundesverwaltungsgericht hat rechtskräftig entschieden, dass Mahringer der Sachverständigen-Status entzogen wird.

Überprüfung

Bereits im Vorjahr hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen ein Überprüfungsverfahren gegen Mahringer durchgeführt. Nach Prüfung durch eine vierköpfige Kommission wurde dem 66-Jährigen die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen. Man hatte Zweifel daran, dass Mahringer vorschriftsmäßig arbeite.

Im Vorfeld hatte es mehrere Beschwerden gegen Mahringer gegeben. Der wehrte sich in Interviews – unter anderem mit dem KURIER. Darin erklärte er, dass „70 Prozent der afghanischen Asylwerber Wirtschaftsflüchtlinge“ sind. In der Krone wiederum hegte er den Verdacht, dass es zwischen dem Landesgericht für Zivilrechtssachen und den NGOs eine intensive Zusammenarbeit gebe. „Sie wollen mich zerstören“ wurde er zitiert.

Voreingenommen

Dadurch erwecke Mahringer zum einen den Eindruck, er sei bei Afghanistan-Gutachten voreingenommen und habe „vorab eine Meinung über den Wahrheitsgehalt von Aussagen afghanischer Asylwerber“, befand der Richter. Und: „eine solche Äußerung führt jedenfalls zum Verlust der notwendigen Unbefangenheit aus objektiver Sicht“.

Zum anderen habe Mahringer der Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen vorgeworfen, mit NGOS zu kooperieren, um ihm die Eigenschaft als Sachverständiger zu entziehen. Damit wirft er der Behörde gesetzeswidriges Verhalten vor. „Eine solche in der Öffentlichkeit gemachte Äußerung führt jedenfalls zum Verlust der notwendigen Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen“, sagt der Richter.

Worte mit Bedacht

Als Sachverständiger habe Mahringer seine Worte mit Bedacht zu wählen und nicht „mit den Worten, die der Beschwerdeführer (Mahringer, Anm.) verwendet hat.“

Karl Mahringer selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen – er befindet sich aktuell in Afghanistan.

Am Dienstag war er noch auf der offiziellen Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen vermerkt. Mahringer lässt die Sache nicht auf sich beruhen. Er will sowohl zum Verwaltungs- als auch zum Verfassungsgerichtshof gehen.

Asylanträge neu aufrollen

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht in der gerichtlichen Entscheidung "ein positives Zeichen und einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung unseres Justizsystems. Denn jeder Mensch in Österreich muss sich darauf verlassen können, dass das Justizsystem die Qualitätssicherung gewährleisten kann“, sagt Geschäftsführerin Annemarie Schlack. Wichtig sei es nun, dass Asylanträge, die aufgrund des Gutachtens von Mahringer abgelehnt wurden, neu aufgerollt werden.

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