Dämpfer für Après-Ski in Sölden: Ab Dezember gilt Alkoholverbot

Eine Bierflasche und ein gefülltes Glas stehen auf einer verschneiten Brüstung mit beleuchteter Skipiste im Hintergrund.
Sölden führt alkoholfreie Zonen für die wichtigsten Straßen im Dorfzentrum ein. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro.

Zusammenfassung

  • Sölden führt ab 1. Dezember 2025 bis 19. April 2026 alkoholfreie Zonen im Dorfzentrum ein.
  • Alkoholkonsum und Mitführen offener Flaschen im öffentlichen Raum sind in bestimmten Bereichen verboten, um Ruhestörungen zu vermeiden.
  • Bei Verstößen gegen die neue Regelung drohen Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro.

Sölden, eines der beliebtesten Skigebiete Österreichs, ist auch für ausgelassenes Après-Ski bekannt. Letzteres will die Gemeinde nun ein wenig eindämmen: Ab dem 1. Dezember 2025 sollen neue Regeln für Einheimische und Touristen gelten. Entlang der Dorfstraße, wo sich viele Bars und Discos aneinanderreihen, soll die Feierlaune künftig etwas eingeschränkt werden. 

Offenbar sorgte der Alkoholkonsum hier für einige Probleme, weshalb die Gemeinde nun eine klare Linie zieht: Bis zum 19. April 2026 soll in der Sölder Dorfstraße und den angrenzenden Bereichen eine alkoholfreie Zone im öffentlichen Raum gelten. In der ausgewiesenen Zone ist sowohl der Konsum von Alkohol im Freien als auch das Mitführen offener Flaschen oder Becher untersagt.

Maßnahme für Einheimische und Touristen

Durch die Maßnahme möchte man nächtliche Ruhestörungen vermeiden und ein sicheres Umfeld für Einheimische und Gäste gewährleisten, heißt es auf der Website der Gemeinde. "Immer mehr Gäste sind zum Rauchen vor die Lokale gegangen und haben dort auf dem Gehsteig mit Alkohol weitergefeiert", sagt der Sölder Vizebürgermeister Maximilian Riml gegenüber der Krone. 

Laut Angaben des Bürgermeisters soll der Kauf von alkoholischen Getränken in den Shops und die anschließende Konsumation im Freien im Ortszentrum zugenommen haben. Auch in den Jahren zuvor habe man versucht, die Situation auf den Straßen unter Kontrolle zu bringen – jedoch ohne Erfolg.

Geldstrafen von 2000 Euro

Nun wurden auch Betriebe und Wirte aktiv in den Entwicklungsprozess eingebunden. Beispiele aus anderen Tourismusorten wie Fiss, Ischgl oder Mayrhofen hätten gezeigt, dass mit klaren Regeln mehr Lebensqualität und ein positives Ortsbild geschaffen werden können. Wer gegen die neue Verordnung verstößt, muss mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro rechnen.

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