Anwalt der Republik empfiehlt schärferes Urteil für Monika Rathgeber

Monika Rathgeber vor Gericht
Der Oberste Gerichtshof entscheidet kommende Woche über Urteil in einem der Salzburger Finanzskandals-Prozesse.

Bevor kommenden Mittwoch der Oberste Gerichtshof entscheidet, gab die Generalprokuratur eine Empfehlung ab: Die Behörde quasi der Anwalt der Republik rät in einem der Salzburger Finanzskandal-Prozesse zu einem härteren Urteil für Monika Rathgeber.

2016 stand die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes vor Gericht. Es ging um zwei Finanzgeschäfte: In einem Fall mit einer angeklagten Schadenssumme von 539.000 Euro wurde Rathgeber schuldig gesprochen, erhielt aber keine Zusatzstrafe. Sie war bereits im Februar 2016 zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden.

Beim zweiten Fall ging es um einen angenommen Schaden von 298.000 Euro, dafür gab es im Oktober 2016 jedoch einen Freispruch. Der Richter begründete ihn mit dem Umstand, dass diese Transaktion nachträglich genehmigt worden sei.

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft meldeten Nichtigkeitsbeschwerden an, deshalb ist am 11. Oktober das Höchstgericht am Zug. Die Generalprokuratur gab aber am Mittwoch bekannt, dass der Freispruch aufgehoben werden müsste: Eine nachträgliche Genehmigung beseitige nicht den Befugnismissbrauch der Angeklagten. Der OGH ist aber nicht an die Rechtsmeinung der Generalprokuratur gebunden.

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