Zentraler Gründungsgedanke der unabhängigen und österreichweit immer noch einzigartigen Stelle war, zu helfen, wenn Betroffene anderswo vor verschlossenen Türen standen. Zu den Erfolgen des Teams rund um Grabovac – sie leitet die Einrichtung seit ihrer Gründung – zählt unter anderem die Aufhebung des Blutspendeverbotes für Homosexuelle.
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Viele Jahre lang wies die Stelle auch auf die Altersdiskriminierung bei Banken hin, das meint Senioren, die trotz ausreichender Sicherheiten und Pensionszahlungen keine Kredite bekamen. "Jetzt hat die Bundesregierung endlich gesetzlich darauf reagiert", freut sich Grabovac.
Was am meisten nachgefragt wurde
Die meisten Fälle der Antidiskriminierungsstelle:
- Fremdenfeindlichkeit bzw. ethnische Herkunft (31,3 Prozent)
- Alter (16 Prozent)
- Behinderung (13,8 Prozent)
- Religion (11,9 Prozent)
Die häufigsten Vorkommnisse geschehen im Alltag, gefolgt von Behördengängen und der Wohnungssuche. Auffällig: Auch Klimaaktivisten werden zunehmend Ziel von Hass und Hetze, schildert Grabovac.
Wenn alles nur noch online verfügbar ist
Außerdem würden sich Menschen aber auch immer öfter wegen digitaler Diskriminierung an die Fachleute wenden: "Wenn es nur noch Onlineformulare bei Behörden gibt, nur noch Onlinebanking oder Förderungen nur online vergeben werden“, erläutert Grabovac. "Menschen, die sich hier nicht auskennen oder kein Smartphone besitzen, werden benachteiligt."
Eine Vorreiterrolle
Ein "Seismograf für diese gesellschaftlichen Entwicklungen“ seien die sozialen Medien, betont Grabovac. Aus dem Grund stellte die Antidiskriminierungsstelle 2017 die "BanHate“-App zur Verfügung und nahm damit eine Vorreiterrolle ein, sogar europaweit: Erstmals konnten Hasspostings und -verbrechen im Internet anonym und rasch gemeldet werden.
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Insgesamt gingen seither 13.450 Meldungen ein, 55 Prozent davon waren strafrechtlich relevant und wurden an Staatsanwaltschaften übergeben.
Die meisten Hasspostings betrafen politische Ausrichtung oder ethnische Herkunft, aber auch Religion oder Geschlecht. Die meisten der an die Justiz gemeldeten Fälle betrafen Verhetzung (39,2 Prozent) und Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz (24,7 Prozent).
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