Ministerium gegen "Lex Vordernberg"

Komme es zu Zwischenfällen, greifen die Polizisten ein und bringen beispielsweise Randalierer von den relativ offen gehaltenen Wohnungsgruppen in Sicherheitsräume oder gar in die grün gehaltene, völlig leere "Gummizelle".
Innenministerium will keine eigene gesetzliche Regelung für die Betreuung von Anhaltezentren durch private Sicherheitsfirmen.

Das Innenministerium sieht keinen Bedarf nach einer eigenen gesetzlichen Regelung für die Betreuung von Anhaltezentren durch private Sicherheitsfirmen. Man teile "die Perspektive einer eigenen gesetzlichen Regelung nicht", hieß es aus dem Ressort. Die Volksanwaltschaft hatte aufgrund der Prüfung des Schubhaftzentrums Vordernberg eine entsprechende Forderung aufgestellt.

Die Volksanwälte sind der Meinung, dass die Trennung zwischen hoheitlichen Aufgaben und der Tätigkeit von privaten Firmen im Schubhaftzentrum nicht ausreichend war bzw. ist. Das sei zwar durch eine Adjustierung der entsprechenden Verträge bereinigt worden. Eine vertragliche Lösung sei aber "fragil", es brauche eine klare gesetzliche Regelung, was private Firmen dürfen und was nicht und welcher Rechtsschutz gegeben ist.

"Trennung ausreichend gegeben"

Nach Ansicht des Innenministeriums war dagegen die Trennung zwischen hoheitlichen und privaten Aufgaben "von Beginn an ausreichend gegeben". Im laufenden Verfahren seien in formaler Hinsicht in den einzelnen Verträgen Präzisierungen gewünscht worden, die erfolgt seien. Man prüfe den Bericht der Volksanwaltschaft noch im Detail, "aufgrund der Diskussion während des Prüfverfahrens teilen wir die Perspektive einer eigenen gesetzlichen Regelung aber nicht, weil die Aufgabenteilung ausreichend präzisiert ist und gleichzeitig der Rechtsschutz nach Ansicht des Innenministeriums völlig eindeutig ist: Dieser ist in der vollen Verantwortung des Innenministeriums", sagte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck.

Derzeit sind laut dem Ressort nur zwei Schubhäftlinge in Vordernberg untergebracht. Grund für diese geringe Zahl sei die Tatsache, dass derzeit nicht nach Griechenland und Ungarn abgeschoben werden könne, für die Verhängung von Schubhaft sei nämlich eine konkrete Perspektive für eine Abschiebung notwendig. Neben den zwei Schubhäftlingen sind aktuell noch 59 weitere Personen aufgrund sonstiger fremdenpolizeilicher Anhaltungen in Vordernberg untergebracht. Dabei handelt es sich etwa um Menschen ohne Aufenthaltstitel, die irgendwo aufgegriffen worden sind.

Grüne: "Besorgniserregend"

Die Grünen sahen sich durch den Bericht der Volksanwaltschaft in ihrer Kritik bestätigt. Die faktische Ausgliederung von Hoheitsbefugnissen an das Privatunternehmen G4S sei verfassungsrechtlich höchst problematisch. Die vielen Graubereiche, die sich durch die geltenden Verträge ergeben, seien "besorgniserregend", kritisiert Menschenrechtssprecherin Alev Korun.

Sie verlangte neue Verträge. "Man darf nicht zuwarten, bis es zu ersten ernsten Zwischenfällen kommt. Das Innenministerium muss aus diesen gepfuschten Verträgen aussteigen. Mit einer neuen, sauberen Ausschreibung, die Hoheitsbereiche von Anfang an bei den Sicherheitsbehörden belässt, würde das Schubhaftzentrum eine ernst zu nehmende Rechtsgrundlage haben anstatt bloßes Flickwerk wie derzeit."

Kommentare