Amok-Übung bleibt ohne Konsequenzen

Übung am BG Klagenfurt am 28.02.2012 löst Wirbel aus: MitarbeiterInnen waren nicht informiert und daher vollkommen verschreckt, psychologische Betreuung notwendig; Amokläufer stürmte Gebäude, ein Polizist als Verletzter sehr realitätsnah geschminkt, Schüsse etc.
Die Mitarbeiter standen Todesangst aus und verabschiedeten sich von ihren Familien

Die unangekündigte Amoklauf-Übung am Bezirksgericht Klagenfurt (BG) im Frühjahr 2012 hatte bei Bediensteten Todesangst, bei Politik und Behörden Fassungslosigkeit ausgelöst. Ministerielle Erlässe und dienstrechtliche Konsequenzen wurden angekündigt. Mittlerweile wurde alles planiert. Still und leise, ohne große Folgen für etwaige Verantwortliche. Denn diese, so das Oberlandesgericht Graz, gebe es in diesem Fall nicht.

Zur Erinnerung: Im Februar 2012 hatten die Mitarbeiter des BG eine Stunde Todesängste ausgestanden, als die Polizei einen Amoklauf simulierte: mit Schüssen, der Umstellung des Gebäudes, realitätsnah geschminkten Toten und Verletzten in den Gängen. Einige Bedienstete hatten sich in Kästen und unter Schreibtischen verschanzt und telefonisch von ihren Familien verabschiedet.

Das Gericht hatte die Übung auf eigene Faust angesetzt; nur der Gerichtsvorsteher und der Sicherheitsbeauftragte wussten davon. Die Durchführung lag bei der Polizei. Die Mitarbeiter, 40 waren vor Ort, wurden nicht informiert – „damit die Übung mehr Sinn macht“.

Nach dem Proteststurm meldete sich Manfred Scaria, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Graz, zu Wort: Die Aktion sei ohne Absprache mit vorgesetzten Dienstbehörden durchgeführt worden: „Die Feststellung allfälliger Sicherheitsmängel rechtfertigt nicht eine derartige Aktion ohne Information der Anwesenden.“

Scaria entschuldigte sich bei den Betroffenen. Nach der „Übung“ waren etliche Krankenstände zu verzeichnen, einige Bedienstete benötigten psychologische Hilfe. Nach einem Krisengipfel sagte er damals noch: „Es sind Fehler passiert – bei Vorbereitung, Information, Zielsetzung, Einsatz der Mittel.“

Auch Justizministerin Beatrix Karl meldete sich zu Wort: Sie bezeichnete diese Vorgangsweise als „völlig überzogen“. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Menschen in Todesangst versetzt würden. Sie kündigte die Prüfung disziplinarrechtlicher Schritte und einen Erlass ihres Ministeriums an.

Folgen

Nun, fast eineinhalb Jahre später, ist es den Beteiligten lieber, die „Suppe nicht mehr aufzukochen“. Die Konsequenzen waren gering: Der Sicherheitsbeauftragte des Gerichts, ein Richter, wurde auf eigenes Ersuchen dieser Funktion enthoben. Sechs Mitarbeiterinnen wurden außergerichtlich von der Republik aus dem Titel der „Amtshaftung“ entschädigt und bekamen psychologische Betreuung.

Hofrat Herbert Arzberger von der Finanzprokuratur: „Die Sache ist rechtskräftig abgeschlossen.“ Wie hoch die Entschädigungszahlungen waren, verrät er nicht. Dagmar Albegger, Sprecherin im Justizministerium, sagt zu den Folgen: „Übungen in dieser Form wird es nicht mehr geben. Und es gibt eine Anordnung, Sicherheitsübungen vorab mit dem Ministerium abzustimmen.“

Selbst OLG-Präsident Manfred Scaria schickt nun seinen Pressesprecher Ulrich Leitner vor. „Es wurde alles gesagt.“ Erlässe vom Justizministerium gebe es nicht, ebenso wenig dienstrechtliche Konsequenzen: „Manchmal gibt es negative Dinge, die nicht auf ein Verschulden zurückzuführen sind.“

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