Als "Landplage" bezeichnet: OGH stellt sich auf die Seite der KZ-Überlebenden

Aba Lewit (94) hat sieben KZs überlebt.
Rechtsextremes Magazin hatte Mauthausen-Befreite massiv beschimpft. Rechtlich hat das OGH-Urteil allerdings keine Auswirkung.

Aba Lewit war 17, als er von den Nazis erst in ein Zwangsarbeiterlager, später ins KZ Mauthausen gebracht wurde. Lewit hat den Schrecken überlebt. Und musste sich als Holocaust-Überlebender im rechtsextremen Magazin "Aula" als "Landplage" bezeichnen lassen, die "raubend, mordend, plündernd und schändend" durch das Land gezogen sei. Jahrelang wehrten sich Lewit und weitere Überlebende juristisch dagegen - und scheiterten vor Gericht. Jetzt stellte der Oberste Gerichtshof fest: Es sind Gesetzesverletzungen geschehen.

Lewit und zehn weitere Überlebende hatten die Zeitschrift wegen übler Nachrede und Beleidigung geklagt. Doch sowohl das Landesgericht Graz als auch das Oberlandesgericht Graz wiesen den Antrag ab. Immerhin seien im Mai 1945 rund 20.000 Personen befreit worden. Das seien zu viele Personen, als dass einzelne durch die Aussagen erkennbar wären.

Am Freitag bezeichnete der OGH die vorangegangenen Urteile des Landesgerichts Graz und des Oberlandesgerichts Graz als "fehlerhaft" und mit "schwerwiegenden Begründungsdefiziten". Die vorangegangenen Urteile haben in mehrfacher Hinsicht das Gesetz verletzt. Denn wichtig wäre der Umstand gewesen, wie groß der Kreis der Überlebenden des KZ Mauthausen war, als der Artikel verfasst wurde.

Bisher nur auf europäischer Ebene Recht 

Zum ersten Mal waren die Beschimpfungen im Juli 2015 veröffentlicht worden. Daraufhin erstattete der Grüne Harald Walser Anzeige - das Verfahren wurde allerdings eingestellt. Das ermutigte den Autor des Artikels erneut, die Aussagen zu wiederholen. Und das wiederum veranlasste  Aba Lewit mit zehn weiteren Holocaust-Überlebenden und Anwältin Maria Windhager medienrechtlich zu klagen.

Recht bekamen sie bisher nur auf europäischer Ebene - der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass die österreichischen Gerichte die Klage der Holocaust-Überlebenden nicht ausreichend geprüft haben. Zudem habe Österreich die Überlebenden vor den diffamierenden Aussagen auch nicht geschützt.

Am Freitag wurde auch in Österreich klargestellt: Die Begründungen der Grazer Gerichte weisen schwerwiegende Mängel auf. Denn ausschlaggebend ist, wie viele Personen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am Leben sind. Und das sei Jahrzehnte später ein "überschaubarer Personenkreis".

Lewit starb im vergangenen Jahr

"Die Aussagen haben damals wirklich schwerste Bestürzung ausgelöst", betont Anwältin Windhager. Für die Antragsteller habe das Urteil nun eine große Symbolwirkung. "Das haben sie sich so gewünscht, erwartet und erhofft." Allerdings: Aba Lewit starb am 16. November 2020 mit 96 Jahren. Und auch drei weitere Antragsteller sind gestorben.

Für diejenigen, die noch am Leben sind, hat das Urteil vor allem eine "bereinigende Wirkung" wie es Windhager ausdrückt. Finanzielle Ansprüche haben sie keine. Und auch das Gerichtsverfahren wird nicht neu aufgerollt.

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