Zu Unrecht angeklagt
Der jüdische Offizier Alfred Dreyfus war – wie sich später herausstellte – zu Unrecht angeklagt worden: Eine französische Agentin hatte im Papierkorb der deutschen Botschaft in Paris Unterlagen gefunden, die den Verrat militärischer Geheimnisse aufzeigten. Der französische Generalstab suchte daraufhin in den eigenen Reihen nach einem Verdächtigen – und glaubte ihn in Dreyfus gefunden zu haben. Er wurde vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Und das, obwohl absolut nichts für ein schuldhaftes Verhalten sprach. Das Gericht konnte kein Motiv nachweisen, die Schriftgutachten fielen negativ aus und die vorgelegten „Beweise“ erwiesen sich allesamt als Fälschungen.
Zwei Jahre nach der Verurteilung als vermeintlicher Spion entdeckte der ermittelnde Offizier Georges Picquart Beweise, die den wahrhaft Schuldigen des Verrats, Major Charles Walsin-Esterhazy, belasteten. Esterhazy wurde dennoch freigesprochen, worauf in Frankreich eine breite Diskussion über Dreyfus’ Schuld oder Unschuld entstand.
Die politischen Auseinandersetzungen waren so heftig, dass sein Fall noch einmal aufgerollt und Dreyfus ein zweites Mal verurteilt wurde. Doch jetzt schritt der französische Staatspräsident Emile Loubet ein. Dreyfus wurde begnadigt und 1906 voll rehabilitiert.
Attentat auf Dreyfus
Theodor Herzl, der den Prozess und die antisemitischen Begleiterscheinungen als Journalist beobachtet hatte, nahm das Fehlurteil zum Anlass, das Buch „Der Judenstaat“ zu schreiben, in dem er zum ersten Mal ein Territorium für Juden forderte. Herzl hat weder die Dreyfus-Rehabilitierung noch die Gründung Israels erlebt.
Im Jahr 1908 wurde auf Dreyfus, der in den Militärdienst zurückgekehrt war, von einem Rechtsradikalen ein Mordanschlag verübt, den er überlebte. Er starb 1935 als Oberstleutnant.
Heute ist Dreyfus ein französischer Nationalheld. Er wurde am 12. Juli 2006, dem 100. Jahrestag seiner Rehabilitierung, durch Präsident Jacques Chirac in einem Staatsakt posthum geehrt.
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