Aktion scharf: Bettler aus Innsbrucker Stadtbild verdrängt

Aktion scharf: Bettler aus Innsbrucker Stadtbild verdrängt
Mit strengen Strafen bis zur Ersatzhaft ist die Polizei gegen Almosensammler vorgegangen

Es konnten in den vergangenen Jahren noch so widrige Witterungsbedingungen sein. Bettler aus Osteuropa trotzten in der Innsbrucker Innenstadt an ihren fixen Plätzen stets Wind und Wetter. Doch seit einigen Wochen scheinen sie verschwunden.

Es ist ein Eindruck, den Elmar Rizzoli vom städtischen Sicherheitsreferat bestätigt: „Der Großteil ist weg, weil von der Polizei seit Monaten massiv mit Verwaltungsstrafen vorgegangen wird.“ Die Aktion scharf nahm ihren Ausgang rund um den Ostermarkt im Frühjahr. Findet der statt ist, wie auch während des Christkindlmarkts, der Großteil des historischen Zentrums per Verordnung Bettel-Tabuzone.

In der Vergangenheit forderte insbesondere die FPÖ immer wieder eine Ausdehnung dieses Verbots. Doch die Polizei hat sich nun schlicht des geltenden Landespolizeigesetzes bedient. Das erlaubt aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2012 zwar das stille Betteln, aggressives oder gewerbsmäßiges Betteln sind jedoch verboten.

Genau diese Delikte hat die Polizei in Innsbruck zuletzt massiv verfolgt und vor allem die Verfahren durch eine konkrete Maßnahme beschleunigt. „Wir haben von der Behörde begleitete Kontrollstreifen durchgeführt. So können Verstöße relativ flott geahndet werden“, sagt Florian Greil, Leiter des Strafamts der Landespolizeidirektion Tirol.

Strafverfügungen wurden in den vergangenen Monaten bei diesen Spezialstreifen direkt von der Behörde an die Bettler „zugestellt“. Sie werden nach zwei Wochen – außer bei einem Einspruch – rechtskräftig. Werden die Armutsreisenden nach dieser Zeit wieder angetroffen, müssen sie anhängige Strafen sofort zahlen.

„Ansonsten prüfen wir, ob Fluchtgefahr besteht. Ist das der Fall, werden die Personen sofort zur Verbüßung eines Ersatzarrests ins Polizeianhaltezentrum gebracht“, erklärt Greil die Vorgangsweise. Er spricht von „repressiven Maßnahmen“, die Wirkung gezeigt hätten – insbesondere die Haft. Zum Teil seien aber auch mit Hilfe des Fremdenrechts Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Außerlandesbringungen durchgeführt worden.

Kritik von Bettellobby

Was die Polizei als Erfolg verbucht, wurde von der Tiroler Bettellobby bereits vor Wochen massiv kritisiert. Mit dem Vorwurf einer „erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ würden armutsbetroffene Menschen abgeschoben und mit Aufenthaltsverboten belegt, so der Vorwurf.

Die Bettellobby bezeichnet die Vorgangsweise als „menschenverachtend und unverhältnismäßig“. Sie ortet einen erschreckenden Tiefpunkt im Umgang mit bettelnden Menschen. Die Auslegung der Gesetzte ist tatsächlich rigide.

Als gewerbsmäßiges Betteln wird laut Polizei etwa gewertet, wenn Bettler öfters angetroffen würden und diese keine „Anknüpfungspunkte“ in Innsbruck hätten. Fehlende Anknüpfungspunkte genügen auch, um Fluchtgefahr und in Folge Ersatzhaft zu verhängen.

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