"Ärztin" meldet Bombendrohung gegen Land Steiermark

Da Ihnen der Verwalter als Vertreter der Hauseigentümer die Zustimmung zum Einbau einer Sicherheitstür verweigert, können Sie die Zustimmung durch die Schlichtungsstelle bzw. durch das zuständige Bezirksgericht ersetzen lassen. Dabei müssen aber folgende Voraussetzungen auf jeden Fall erfüllt werden: Die Veränderung muss dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, die Veränderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dienen, der Hauptmieter muss die Kosten tragen und die einwandfreie Ausführung der Veränderung gewährleisten. Durch diese Veränderung dürfen keine schutzwürdigen Interessen des Vermieters oder eines anderen Mieters beeinträchtigt werden und durch die Veränderung darf keine Schädigung des Hauses erfolgen. Aufgrund steigender Einbrüche werden auch Einbruchssicherungsmaßnahmen zu Maßnahmen, die der Übung des Verkehrs dienen, gezählt.
Die Polizei hat am Dienstag nach einer "vagen" Bombendrohung gegen Einrichtungen des Landes Steiermark mehrere Gebäude durchsucht, jedoch nichts gefunden. Die Ermittler prüfen nun, um wen es sich bei der Anruferin gehandelt hat. Die Frau hatte eine falsche Identität abgegeben, hieß es in einer Aussendung.
Grazer Burg
Gegen 9 Uhr war der Anruf bei der Grazer Burg eingegangen. Die Frau gab sich als Ärztin aus und behauptete, dass ein Patient ihr gegenüber eine vage Bombendrohung geäußert habe. Spezialkräfte haben daraufhin mehrere Gebäude gründlich durchsucht, es wurden aber keine Sprengstoffe gefunden. Danach stellte sich heraus, dass die Angaben der Anruferin nicht nachvollziehbar waren und sie falsche Angaben über sich gemacht hatte. Die Ermittlungen über die wahre Identität laufen.
Kommentare