Ärzte dürfen ab Oktober Ärzte anstellen

Ärzte dürfen ab Oktober Ärzte anstellen
Mit der Neuerung sollen Versorgungsengpässe behoben werden. Die Öffnungszeiten der Ordinationen werden zum Teil verlängert.

Völlig neu aufgestellt wird ab Herbst die medizinische Versorgung durch Kassenärzte: Ab Oktober dürfen Ärzte andere Mediziner bei sich in der Ordination anstellen. Darauf haben sich Ärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger geeinigt. Mit der Neuerung sollen die in den vergangenen Jahren immer schlimmer gewordenen Versorgungsengpässe (Stichwort: Ärztemangel) zumindest teilweise behoben werden.

Ein Arzt darf demnach maximal einen anderen (im Vollzeitäquivalent von 40 Stunden pro Woche) anstellen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten zwei. Die Versicherung rechnet die Leistungen mit dem Vertragsarzt ab, der angestellte Arzt erhält das zwischen ihm und dem Dienstgeber vereinbarte Entgelt.

Als angestellter Arzt wird es auch möglich sein, in einem Teilzeit-Verhältnis zu arbeiten: „Wir wissen, dass vor allem junge Kolleginnen und Kollegen dem System oft verloren gehen, weil sie zu wenig attraktive Teilzeitarbeitsmodelle vorfinden“, sagt Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in der Kammer.  

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Johannes Steinhart, Ärztekammer

Zumindest im niedergelassenen Bereich stünde nun eine „attraktive Alternative“ zur Verfügung. "Zum Beispiel im Falle eines Wiedereinstiegs nach einer Karenz", sagt Steinhart. Ältere ordinationsführende Ärzte hätten zudem die Möglichkeit einer deutlichen Arbeitserleichterung vor ihrem Pensionsantritt.

Ärzte dürfen ab Oktober Ärzte anstellen

Für die Patienten ergeben sich zum Teil verlängerte Öffnungszeiten: Erfolgt die Anstellung zur Aufstockung der Vertragsarztstelle, müssen die Öffnungszeiten entsprechend angepasst werden. Erfolgt die Anstellung jedoch ohne Zusatzbedarf, gelten die bisherigen Öffnungszeiten des Vertragsarztes.

Möglich sind befristete Anstellungen (im Falle eines zeitlich begrenzten Zusatzbedarfs) und unbefristete. Letzteres im Falle eines festgestellten Ärztemangels – wenn sich zum Beispiel für eine unbesetzte Kassenstelle keine Bewerber bei der Ausschreibung finden.

Für Alexander Biach, Vorsitzender des Hauptverbands, soll damit vor allem die wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden: "Es geht um persönliche Nähe, Vertrauen, die Möglichkeit zum Gespräch - da spielen die niedergelassenen Ärzte eine wichtige Rolle.“

Alexander Biach

Alexander Biach, Hauptverband

Experten begrüßen die Maßnahme: „Gruppenpraxen können damit ohne größeren Aufwand ihre Kapazitäten ausweiten“, sagt Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom beim IHS.
Er sieht in der Neuregelung  auch ein attraktives Angebot für Jungmediziner: „Die Anstellung kann für sie ein Karriere-Zwischenschritt sein, mit dem sie ohne wirtschaftliches Risiko Erfahrung in der Arbeit als niedergelassener Arzt sammeln können, ehe sie sich mit einer eigenen Ordination selbstständig machen.“

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