Acht Jahre Haft für 42-Jährigen wegen Raubüberfalls in Salzburg

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Der Angeklagter wurde auch wegen Einbruchsdiebstählen und weiteren Delikten schuldig gesprochen. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 42-Jähriger ist am Freitag bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg wegen zweifachen schweren Raubes mit zwei Verletzten, wegen sechs gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstählen und wegen weiteren Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte war zuletzt weitestgehend geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter mehrfach vorbestraft

Einer der beiden bewaffneten Raubüberfälle liegt bereits acht Jahre zurück. Der mehrmals einschlägig vorbestrafte Mazedonier soll am 15. März 2011 einem Arbeiter in Schwarzach im Pongau einen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihm die Geldbörse mit 140 Euro Bargeld geraubt haben.

Der zweite Hauptvorwurf betrifft einen Überfall, den der Beschuldigte laut Anklage mit zwei Komplizen auf den Filialleiter eines Penny-Marktes im oberösterreichischen Traun (Bezirk Linz-Land) am 12. Dezember 2016 verübt hat. Der 42-Jährige sei mit einer Sturmhaube vermummt gewesen und habe beim Betreten des Diskont-Lebensmittelmarktes über den Lieferanteneingang ein Messer in der Hand gehalten. Das Opfer wurde von einem der Täter niedergeschlagen. Die Schreie des Angestellten trieben die Männer schließlich ohne Beute in die Flucht.

Seit über einem Jahr in Untersuchungshaft

Die meisten der vorgeworfenen Einbruchsdiebstähle soll der Mazedonier, der mehrere Alias-Namen verwendet hatte, im Jahr 2016 begangen haben. Auf seine Spur kamen die Ermittler nach einem DNA-Treffer. Er befindet sich seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft und wurde heute auch wegen Urkundenfälschung, Sachentziehung und Betruges von dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Tovilo-Moik schuldig gesprochen.

Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Als Motiv nannte er finanzielle Probleme. Weil aber Staatsanwalt Robert Holzleitner Strafberufung angemeldet hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Strafdrohung in dieser Causa reichte bis zu 15 Jahren Haft.

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