Abfahrverbot in Tirol: Was Urlauber beachten müssen
Der Mai ist gespickt mit Feiertagen - insgesamt sind es vier freie Tage, die man geschickt nutzen kann, um einen Miniurlaub daraus zu machen.
Wer mit dem Auto Richtung Italien aufbrechen will, sollte die Straßensperrungen in Tirol beachten. Denn das Bundesland verhängt während der Hauptreisezeit an Wochenenden und Feiertagen (9. Mai bis 13. Oktober) Abfahrtverbote auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Damit soll laut ÖAMTC der Ausweichverkehr bei Staus auf den Hauptverbindungen verhindert werden. Anders als im Vorjahr sind die Abfahrtsverbote nicht nur auf die Sommerzeit beschränkt, sondern treten bereits im Mai in Kraft.
Das Abfahrverbot gilt sowohl für Autos als auch für Motorräder, die das Straßennetz als Ausweichroute nutzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Urlauber vor Ort - wer in den genannten Orten Urlaub machen möchte, darf die gesperrten Strecken befahren. Wird man jedoch von der Polizei angehalten, sollte man den Beamten zum Beispiel eine Buchungsbestätigung vorweisen können.
- Von 9. Mai bis 13. Oktober
- An Wochenenden und Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr
- Gesperrte Strecken: Großraum Innsbruck, Kufstein, im Bezirk Reutte und bei Nassereith, Bezrik Imst, Raum Seefeld
Wer sich nicht an das Abfahrtsverbot hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
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