Ab 1. November gilt die situative Winterreifenpflicht

Ab 1. November gilt die situative Winterreifenpflicht
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.

Ab 1. November (bis 15. April 2022) gilt wieder die situative Winterreifenpflicht: Bei entsprechenden Verhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn darf ein Kfz nur in Betrieb genommen werden, wenn die entsprechenden Pneus angebracht sind. Falls die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Zu empfehlen sei dies allerdings nicht, so der ARBÖ am Freitag.

Grundsätzlich dürfen als Winterreifen nur solche Reifen verwendet werden, auf denen die Kennzeichnungen M+S, M.S., M&S, M/S oder das Schneeflockensymbol zu finden sind. Auch Ganzjahresreifen sind mit dieser Markierung versehen und gelten somit gesetzlich als Winterreifen.

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt empfindliche Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - solche bis zu 5.000 Euro verhängen, warnte der ARBÖ. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten.

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