62.900 Euro-Paket verschollen: Juwelier will Post klagen
Schmuckkoffer ist beim Adressaten nie angekommen. Post argumentiert: „Falsch aufgegeben.“ Fingerspitzengefühl und Geduld zeichnen einen Goldschmied gewöhnlich aus. Letzteres hat der Salzburger Juwelier Hartwig Thurner aber inzwischen nicht mehr: Ein Jahr lang ließ er die Österreichische Post und die Polizei in Salzburg und Tirol nach einem Koffer mit Schmuckstücken im Wert von 62.900 Euro suchen, die er 2017 per Expressdienst nach Hall gesendet hat. Weil er unauffindbar bleibt, will er nun von der Post Schadenersatz einklagen.
„Neben dem wertvollen Schmuck ist im Jahr 2017 auch der Großteil meines Weihnachtsgeschäftes verloren gegangen. Und Schuld trägt die Post“, sagt der 63-Jährige, der seit 40 Jahren in Salzburg in Mozarts Wohnhaus ein Juweliergeschäft führt.
Auf Trachten- und Jagdschmuck hat er sich spezialisiert, besonders stolz ist er auf seine „Salzburger Herzen“ aus Edelsteinen und Silber. „Am 9. Oktober 2017, rechtzeitig vor Weihnachten, habe ich einen Koffer mit 300 Schmuckstücken aus der neuesten Kollektion nach Hall zum Vertreter geschickt – wie in den letzten 30 Jahren auch per Post, eingeschrieben in Form einer EMS-Sendung“, erzählt Thurner.
Auf Kamera zu sehen
Bei seinem Mitarbeiter ist das wertvolle Paket allerdings nie angekommen, wohl aber beim Postverteilerzentrum Hall, wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben. Bilder einer Überwachungskamera können belegen, dass sich der Koffer dort auf der EMS-Schiene befand, ehe er sich aus dem Sichtfeld der Linse entfernte und spurlos verschwand.
„Fakt ist: Ein Post-Mitarbeiter muss mein Paket vom Fließband genommen und gestohlen haben. Zu den Räumlichkeiten haben nur Postler mit eigenem Chip Zutritt“, ist für Thurner der Fall klar. Die Polizei befragte wohl alle Mitarbeiter, die am fraglichen Wochenende Dienst versehen hatten, ein Verdächtiger ließ sich jedoch in den letzten zwölf Monaten nicht ermitteln.
Während sich der Juwelier Schadenersatz erwartet, winkt die Post ab. „Es handelte sich um eine EMS-Sendung. Eine solche ist nur bis 1500 Euro versichert. Gleichzeitig gibt es in den Bestimmungen für EMS-Sendungen gewisse Inhalte, die verboten sind und für die wir nicht haften“, sagt Postsprecher Michael Homola in einem ORF-Interview. Gegenstände mit besonderem Wert wie Edelmetalle, Gold- oder Silberwaren würden unter diese Bestimmungen fallen. Auch wenn der Schmuck richtig – also in Form einer Wertsendung – deklariert und aufgegeben worden wäre, hätte nur bis zu einer Summe von 25.000 Euro das Recht auf Schadenersatz bestanden, betont Homola.
2000 Euro angeboten
Zwei Schadenersatzzahlungen seien ihm vonseiten der Post im Zuge von Kulanzlösungen angeboten worden. „Einmal waren es 1500, dann 2000 Euro. Damit lasse ich mich nicht abspeisen, zumal klar ist, dass der Schmuck im Verteilerzentrum der Post und wahrscheinlich von einem Post-Mitarbeiter gestohlen wurde“, betont Juwelier Thurner, der jetzt seinen Anwalt eingeschaltet hat. Der Jurist prüfe eine Schadenersatzklage gegen das Unternehmen. Thurner: „Obwohl dies gegen einen Milliardenkonzern aussichtslos erscheint.“
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