400 Euro Strafe fürs Schmusen
Die Justizwachebeamtin war gewarnt. Der Anstaltsleiter hatte sie eindringlich belehrt, Distanz zu den Insassen zu wahren, ganz besonders zu jenen des anderen Geschlechts.
Zunächst hatte die Beamtin Häftlinge aus der Anstalt, in der sie Dienst versieht, bei sich daheim Sanierungsarbeiten durchführen lassen. Das allein ist noch kein Vergehen. Der Auftrag wurde offiziell abgewickelt, Beschäftigungsmöglichkeiten für Gefangene sind stets willkommen.
Allerdings dürfte es bei der Arbeit recht lustig zugegangen sein, die Justizwachebeamtin schenkte in ihrem Haus nämlich Alkohol aus.
Spitalsbesuch
In einen der Insassen verknallte sie sich während dieses Einsatzes. Und als er sich am Oberschenkel verletzte und im Krankenhaus stationär behandelt werden musste, besuchte sie ihn in der Klinik. Sie ging mit ihm in den Raucherpavillon, trank dort mit ihm Kaffee, plauderte mit seiner Mutter, die ebenfalls zu Besuch gekommen war. Irgendjemand muss das beobachtet und die Beamtin verpfiffen haben. Der Gefängnischef belehrte sie neuerlich, jeglichen außerdienstlichen bzw. privaten Kontakt mit dem Insassen zu unterlassen.
Die Beamtin hielt sich nicht daran. Sie besuchte den Insassen wieder im Krankenhaus – und nun überspannte sie den Boden: Sie schmuste mit ihm heftig im Eingangsbereich, vor aller Augen.
Im Disziplinarverfahren machte die Beamtin eine private Stresssituation für sich geltend: Sie führt als zweifache Mutter einen jahrelangen Obsorgestreit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten und hat die Pflege ihrer Mutter sowie den Umbau ihres Hauses zu bewältigen.
Die Disziplinarkommission zeigte sich gnädig. Trotz der Tatwiederholung, weshalb der Beamtin der Milderungsgrund der disziplinären Unbescholtenheit nicht zugute kommen kann, wurde ein Geldbuße von bloß 400 Euro für schuld- und tatangemessen erachtet. Zusätzlich muss sie 100 Euro Verfahrenskosten zahlen.
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