380-kV-Leitung in Salzburg darf nach jahrelangem Streit gebaut werden

Stromnetz ist zum Teil am Limit.
Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden abgewiesen und die Stromleitung zum Lückenschluss des Hochspannungsnetzes in Österreich genehmigt.

Die umstrittene 380-kV-Hochspannungsleitung im Bundesland Salzburg darf gebaut werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Dienstag mitteilte, hat der Richtersenat die Beschwerden gegen das geplante Projekt abgewiesen. Das öffentliche Interesse an der Stromversorgung und der Lückenschluss im österreichischen Hochspannungsnetz würden im Verhältnis zum Naturschutz überwiegen.

Zudem seien im Berufungsverfahren keine Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt worden, die schwerer wiegen würden als bereits im UVP-Verfahren berücksichtigt. Einige Auflagen wurden allerdings abgeändert, angepasst oder ergänzt. Zudem haben die Richter des BVwG in zwei Punkten eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Zum einen in Hinblick auf die Frage der Zuständigkeit in einem bundesländerübergreifenden Projekt und zum anderen in der Frage der Auswirkungen eines EuGH-Urteils vom vergangenen Herbst betreffend Rodungen für Stromleitungstrassen.

"Wichtiger Meilenstein"

Der Projektbetreiber APG (Austrian Power Grid) hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag als wichtigen Meilenstein für die Energie-Infrastruktur Österreichs begrüßt. Mit der Salzburgleitung schaffe man die Voraussetzung dafür, dass der geplante massive Ausbau der Erneuerbaren Energien wie Wind und Photovoltaik ins Stromnetz integriert werden könne.

"Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Salzburgleitung werden wir so rasch wie möglich mit dem Bau beginnen", betonen die beiden APG-Vorstände Gerhard Christiner und Thomas Karall in einer Aussendung. Mit einer Verfahrensdauer von 77 Monaten sei die 380-kV-Leitung eines der am längsten geprüften Infrastrukturprojekte Österreichs. Die für das Höchstspannungsnetz in Österreich zuständige Verbund-Tochter APG hatte das Projekt Ende September 2012 zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Das Investitionsvolumen belaufe sich auf rund 800 Mio. Euro.

Nach mehr als drei Jahren Laufzeit war die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt im Dezember 2015 mit einem positiven Bescheid des Landes zu Ende gegangen. In erster Instanz waren lediglich die Auswirkungen der Leitung auf den Natur-und Landschaftsschutz negativ bewertet worden.

Alternative Erdverkabelung?

Von der neuen Hochspannungsleitung betroffene Gemeinden, Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen, der Salzburger Umweltanwalt und eine Reihe von Einzelpersonen hatten jedoch Beschwerde gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung eingelegt. Im Juli 2017 fand am BVwG die mehrtägige Berufungsverhandlung statt. Die Freileitungsgegner wollten, dass zumindest Teile der Stromautobahn als Kabel in der Erde verschwinden.

Eine Erdverkabelung sei aber nicht Gegenstand im Beschwerdeverfahren gewesen, teilte das BVwG am Dienstag mit. "Daher war diese Variante lediglich als mögliche Alternativlösung vonseiten der Sachverständigen zu prüfen." Diese allfällige Alternative habe sich allerdings als nicht dem Stand der Technik entsprechend erwiesen.

Lückenschluss

Die Salzburg-Leitung ist der Lückenschluss im 380-kV-Ring in Österreich. Die geplante Freileitung verläuft zwischen Elixhausen (Flachgau) und Kaprun (Pinzgau) und ist 113 Kilometer lang. Im Gegenzug zur Errichtung der neuen Leitung werden rund 193 Kilometer an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen abgebaut - was Leitungsgegner allerdings immer wieder bezweifeln.

Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) begrüßte die heutige Entscheidung. "Um Versorgungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, braucht Österreich eine moderne Infrastruktur mit zuverlässigen Stromnetzen. Gerade für den Wirtschaftsstandort Österreich ist ein integrierter und leistungsstarker Energiemarkt von essenzieller Bedeutung", teilte sie in einer Aussendung mit.
 

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