3641 Gefangene ohne Beschäftigung

Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet
Strafvollzug: U-Häftlinge dürfen und müssen nicht arbeiten, die anderen haben nur stundenweise zu tun.

Das Strafvollzugsgesetz schreibt vor, dass jeder arbeitsfähige Strafgefangene nützliche Arbeit verrichten darf und muss. Von den 8770 Personen, die derzeit hinter Gittern sitzen, haben aber 3641 überhaupt keine Beschäftigung. Und die 5129 Insassen, die in einem Betrieb in der Justizanstalt oder als Freigänger bei einem Unternehmen außerhalb arbeiten, kommen im Schnitt nur auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 14 Stunden.

Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hervor. Steinhauser vermisst ehrgeizigere Bemühungen, den Beschäftigungsstand in den Gefängnissen zu erhöhen.

Britta Tichy-Martin vom Justizministerium verweist darauf, dass man die rund 1800 U-Häftlinge von der Gesamtzahl abrechnen müsse, da sie während ihrer offenen Verfahren nicht arbeiten müssen und nur in Ausnahmefällen, etwa als Hausarbeiter, beschäftigt werden können bzw. dürfen. Damit bleiben 6970 Insassen übrig, von denen rund 75 Prozent (zumindest teilzeit-)beschäftigt sind.

Die Beschäftigungsquote an den einzelnen Standorten ist höchst unterschiedlich: Im gerichtlichen Gefangenenhaus Wien-Josefstadt, in dem vor allem U-Häftlinge untergebracht sind, liegt der Beschäftigungsstand bei nur 28 Prozent. In der Strafanstalt Stein an der Donau jedoch bei 95 Prozent.

100 Prozent

Vorzeige-Anstalt ist Gerasdorf, wo sämtliche jugendliche Insassen (zwischen 66 und 80) einen Lehrplatz oder Job haben. Anstaltsleiterin Margitta Neuberger-Essenther führt das auf die 15 Lehrbetriebe und die Werkstätten zurück. Schule, Lehre, Ausbildung sei bei den jugendlichen Gefangenen immer schon oberstes Gebot gewesen. In den österreichischen Justizanstalten werden Berufsausbildungen vom Bäcker über Koch, Schlosser, Tapezierer, Tischler bis zum Mediendesigner angeboten. Gearbeitet wird in Werkstätten und Betrieben in 50 verschiedenen Sparten.

Britta Tichy-Martin spricht von einer guten Beschäftigungsquote und berichtet, dass bei Neu- und Umbauten von Justizanstalten verstärkt auf die Installation von Arbeitsstätten geachtet wird. Außerdem habe man eigens Handwerker von außen für die Leitung von Gefängnis-Werkstätten aufgenommen. Das folgt einem erfolgreichen Rezept aus Bayern. Die Meister bekamen einen vierwöchigen Kurs im Exekutivdienst und einen Pfefferspray zur Verteidigung, falls nötig.Allerdings legte sich die Justizwache-Gewerkschaft quer, weil nicht ganz klar war, wer das Sagen hat bzw. für die Sicherheit verantwortlich ist. Aus einer Liste von 123 benötigten Handwerksmeistern wurde nur ein Bruchteil angestellt.

Die vom Bund einbehaltenen Erträge aus der geleisteten Arbeit der Strafgefangenen (nach Abzug ihrer Vergütung) betrugen im Vorjahr 39 Millionen Euro, wovon 30 Millionen als Vollzugskostenbeitrag aufgewendet wurden.

Arbeit im Häfen

5,73 € Stundenlohn bekommen Häftlinge für leichte Hilfsarbeiten. 8,59 € sind es für einen Vorarbeiter. 1,5 € Stundenlohn bleibt dem Häftling, der Rest wird für den Beitrag zu Unterbringung und Verpflegung sowie für die Arbeitslosenversicherung einbehalten.

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