30-Jähriger in Salzburg von Beteiligung an IS freigesprochen

30-Jähriger in Salzburg von Beteiligung an IS freigesprochen
Der Mann bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es war nicht der erste Terrorprozess für den 30-jährigen Marokkaner. Der Mann, der am Mittwoch wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor dem Landesgericht Salzburg stand, stand bereits im Zentrum einer anderen langwierigen Verhandlung – beide Male erhielt er einen Freispruch.

Der bisher Unbescholtene war bereits wegen desselben Delikts, aber in Zusammenhang mit einem anderen Fall, im August 2018 in einem wiederaufgerollten Prozess am Landesgericht Salzburg im Zweifel freigesprochen worden, nachdem der Oberste Gerichtshof das Urteil in erster Instanz vom Oktober 2017 – sechs Jahre unbedingte Haft wegen Beteiligung an einer Terrororganisation – im April 2018 aufgehoben hatte.

"Absolut gegen IS"

Dem Marokkaner wurde damals vorgeworfen, zwei IS-Mitglieder der Terrorzelle, die das Attentat vom November 2015 im Paris verübt hatte, unterstützt zu haben. Nun wurde ihm vorgeworfen, versucht zu haben, zwei Mithäftlinge für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuwerben. Das bestritt der Mann am Mittwoch vor Gericht.

Er sei absolut gegen den IS. „Das sind Verbrecher, und sie bringen unschuldige Menschen um“, sagte der Angeklagte. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch. Die belastenden Aussagen der Zeugen seien aufgrund von „essenziellen“ Widersprüchen nicht glaubwürdig.

Der Beschuldigte könne mit einem Belastungszeugen im Herbst 2018 gar nicht im Gefängnis in Salzburg zusammengetroffen sein, denn der Marokkaner habe die Justizanstalt am Tag seines Freispruchs im August 2018 verlassen, erklärte der Verteidiger. Er wies auch darauf hin, dass der Angeklagte, der in einer Flüchtlingsunterkunft lebt, heute als freier Mann zum Prozess gekommen sei. „Dass er heute da sitzt, ist der Wichtigtuerei von zwei Personen geschuldet.“

Nicht Rechtskräftig

Der Staatsanwalt hatte am Beginn des Prozesses erklärt, dass der Angeklagte Ende August 2016 aufgrund des ersten Strafverfahrens in die Justizanstalt Salzburg in U-Haft gekommen sei. Der Marokkaner war im Sommer 2016 in Belgien festgenommen und nach Österreich ausgeliefert worden. In der Zelle in Salzburg habe er gegenüber Mitinsassen erklärt, „alle Ungläubigen sollen sterben und es solle Blut fließen“.

Der Angeklagte wurde vom Gericht schließlich nicht rechtskräftig freigesprochen.

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