2018 in Österreich: 33 Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung

2018 in Österreich: 33 Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung
Größte Bedrohung geht laut Sicherheitsbericht unverändert von islamistischem Terrorismus aus

Im Jahr 2018 gab es in Österreich 33 Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung. Wegen dieses Deliktes ist der 24-jährige Islamist, der im Gefängnis eine Anschlagserie geplant hat, bereits zweifach vorbestraft worden. Bei den heimischen Staatsanwaltschaften gab es im Vorjahr insgesamt 220 Ermittlungsverfahren nach Paragraf 278b Strafgesetzbuch. Das geht aus dem Sicherheitsbericht 2018 hervor.

In Summe 220 Verfahren

Seit 2016 wurden die Terrorismusdelikte in den jährlichen Sicherheitsbericht aufgenommen. Für Anführer einer terroristischen Vereinigung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor, für Mitglieder ein bis zehn Jahre. Neben den 220 Ermittlungsverfahren und 33 Verurteilungen gab es im Vorjahr zehn Freisprüche. 2017 waren es 286 Verfahren, 22 Verurteilungen und zwei Freisprüche gewesen. Im Jahr 2016 führten die Staatsanwaltschaften 235 Verfahren wegen terroristischer Vereinigung, neben 33 Verurteilungen wurden zwei Freisprüche gefällt.
Wegen terroristische Straftaten (§278c StGB) wurden im Jahr 2018 insgesamt 13 Ermittlungsverfahren geführt, in acht Fällen gab es Verurteilungen, einmal einen Freispruch. 53 Verfahren führten die österreichischen Staatsanwaltschaften wegen Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (§282a StGB). Wegen dieses Deliktes gab es elf Verurteilungen und vier Freisprüchen.

 

 

Islamistischer Terror "größte Bedrohung"

„Für Österreich geht die größte Bedrohung unverändert vom islamistischen Extremismus und Terrorismus aus“, heißt es im Sicherheitsbericht, der am Mittwoch den Ministerrat passierte. Zwar seien bisher weniger Dschihad-Reisende (Foreign Terrorist Fighters) nach Österreich zurückgekehrt als erwartet, dennoch stellt diese Gruppe ein „erhebliches, schwer kalkulierbares Gefahrenpotenzial für die innere Sicherheit dar“. Und weiter: „Aber auch von radikalisierten Kleinstgruppen oder Einzeltätern aus dem sogenannten Home-grow-Extremismus geht ein beträchtliches Bedrohungspotenzial aus.“

Kommentare