20 Jahre Haft für Mord mit 28 Messerstichen

Wiener Polizei vereitelte Betrug
62-Jähriger hatte im Sommer 2020 eine 81-jährige Pensionistin in ihrer Salzburger Wohnung ermordet.

In Salzburg hat es am Dienstag einen Schuldspruch im Prozess um den Mord an einer 81-jährigen Frau gegeben. Ein 62-jähriger Pensionist wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Er hatte das Opfer demnach mit 28 Messerstichen getötet. Die Geschworenenjury befand den Mann mit 8:0 Stimmen für schuldig, die Frau im Sommer 2020 in ihrer Wohnung mit insgesamt 28 Messerstichen getötet zu haben.

Der Angeklagte wurde von DNA-Spuren am Tatort massiv belastet. Er selbst sagte, dass er unschuldig ist. Jemand anderer müsse seine DNA in die Wohnung des Opfers eingeschleppt haben.

Die alleinstehende frühere Bankbeamtin war am 30. August 2020 tot in ihrer Wohnung im Salzburger Stadtteil Maxglan aufgefunden worden. Die Leiche war in eine acht Meter lange Stoffbahn eingewickelt am Teppich abgelegt. Ein Bekannter hatte Nachschau in dem Wohnblock gehalten, weil er die Frau nicht mehr erreichen konnte. Das Opfer galt als vorsichtige, ängstliche und misstrauische Person und lebte sehr zurückgezogen.

Overkill

Die Frau hatte nur zu wenigen anderen Menschen Kontakt, Hinweise auf Männerbekanntschaften fanden sich nicht. Den Ermittlungen zufolge dürfte sie bereits am 27. oder 28. August ermordet worden sein. „Es war ein Overkill - ein Übertöten“, sagte Staatsanwältin Elena Haslinger am Montag in ihrem Eröffnungsplädoyer zu den Geschworenen. 25 Stiche hätten die Vorderseite des Oberkörpers der Frau getroffen, drei die Rückseite. Dabei sei der Täter auf ihrem Brustkorb gekniet. Die Stiche trafen Herzkammer, Herzbeutel, die Herzschlagadern und eine Reihe von Organen. Die zierliche Frau muss sich heftig gegen den Angreifer gewehrt haben, verblutete aber.

Die Polizei stellte nach der Tat zahlreiche DNA-Spuren sicher. Die Daten wurden mit nationalen und internationalen Datenbanken abgeglichen - zunächst ohne Erfolg. Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Ermittler erst, nachdem der Kriminalpsychologe Thomas Müller zunächst den Kreis der potenziellen Täter eingrenzte. Er schlug vor, den Täter nicht zwingend im persönlichen, aber doch im örtlichen Umfeld des Opfers zu suchen. Die Staatsanwaltschaft griff darauf zu einer eher seltenen Maßnahme: Sie beantragte bei Gericht eine DNA-Reihenuntersuchung, die schließlich bei allen 37 alleinstehenden Männern aus dem Wohnblock mit seinen 96 Kleinstwohnungen durchgeführt wurde - auch beim Angeklagten.

14 DNA-Abriebe

Bei insgesamt 14 DNA-Abrieben vom Tatort gab es eine Übereinstimmung mit dem Mundhöhlenabstrich des Mannes. Ihm zugeordnet werden konnten etwa Spuren unter den Fingernägeln der Toten, am Innenknauf der Eingangstüre, an der Spüle in der Küche und an der langen Stoffbahn. Wie sich herausstellte, hatte der Verdächtige von 2006 bis 2021 schräg unterhalb des Opfers selbst im Wohnblock gewohnt und war dann nach Niederösterreich übersiedelt. Dort wurde er mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der Frau festgenommen.

Der 62-Jährige ist unbescholten und bestreitet jeden Zusammenhang mit der Tat. Er sei nie in der Wohnung der Frau gewesen und habe auch keinen Kontakt zum Opfer gehabt. Er habe ihr nur vor zehn Jahren einmal die Haustüre aufgehalten. „Er hat freiwillig beim DNA-Test mitgemacht. Welcher Täter würde das tun?“, fragte im Prozess auch Pflichtverteidiger Andreas Schöppl. Es gebe zudem kein Motiv. „Ich bin unschuldig. Ich habe mit dem Mord nichts zu tun“, erklärte dann auch der Angeklagte. Er habe in seinem Leben noch nie jemanden verletzt, geschweige denn getötet. „Jemand anderer muss meine DNA eingeschleust haben.“ Er habe einige Tage vor der Tat Gegenstände zur Entsorgung bei den Postfächern im Erdgeschoss abgestellt, damit sich andere Bewohner daran bedienen können. Werkzeuge, Handschuhe - und eben auch jene lange Stoffbahn, in die die Leiche eingewickelt war.

„Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Frau und der Angeklagte befreundet gewesen wären oder sich öfter getroffen hätten“, sagte die Staatsanwältin. „Fest aber steht, er war in der Wohnung. Was er dort wollte und was dort passiert ist, kann uns nur er sagen“. Der Mann habe die Wohnung penibel geputzt. „Es muss stundenlang gedauert haben, alle Blutspuren zu beseitigen.“ Das Opfer habe über drei Liter Blut verloren, in der Wohnung fanden sich aber keine großen Blutflecken. Erst eine spezielle Untersuchung führte die Spuren zu Tage. Einen Raubmord schlossen die Ermittler weitgehend aus: In der Wohnung fand sich Schmuck, Bargeld und ein Sparbuch - lediglich die Geldbörse mit Bankomatkarte und die Wohnungsschlüssel fehlten. Als Tatwaffe gilt ein Messer, die Waffe konnte aber bis dato nicht gefunden werden. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist der Angeklagte zurechnungsfähig, Zeichen für eine psychische Störung hätten sich bei ihm nicht ergeben. Für den Prozess unter Vorsitz von Richter Günther Nocker sind drei Verhandlungstage anberaumt. Zahlreiche Zeugen und zwei Gutachter sind geladen. Nach der Fortsetzung am Dienstag soll das Urteil am Freitag fallen.

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