10.000-Euro-WG: Betreiber will umziehen

People are silhouetted as they walk past a sculpture in London
Die geförderte Betreuungseinrichtung „Oase“, die für hohe Mieten und Tagsätze in der Kritik steht, wehrt sich mittels Anwaltsschreiben – und weist die strafrechtlichen Vorwürfe zurück.

Der Betreiber jener Betreuungseinrichtung für Jugendliche in der Donaustadt, die zuletzt in der Kritik des Stadtrechnungshofs stand, setzt sich nun mittels Anwalt gegen die Vorwürfe zur Wehr. Zugleich gesteht der Chef der betroffenen Einrichtung "Oase“ im Gespräch mit dem KURIER Fehler ein. Er wolle "die Probleme bereinigen“.

Die "Oase“ betreibt für 78 Jugendliche in Wien mehrere Einrichtungen mit sozialpädagogischen, psychotherapeutischen und sozialtherapeutischen Angeboten, die öffentlich gefördert werden – darunter eine Jugend-WG im 22. Bezirk. 

Am Sonntag, den 18. Jänner, berichtete der KURIER groß über die Immobilie, für die monatliche Miet- und Energiekosten in der Höhe von 10.000 Euro anfielen.

Der Stadtrechnungshof kritisierte diese Summe sowie die Tagsätze, die von der MA 11 (Kinder- und Jugendamt) an den Träger überwiesen wurden, als zu hoch. Die Wiener ÖVP schaltete daraufhin am Montag sogar die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.

Der Verdacht der ÖVP lautet auf Förderungsmissbrauch und Untreue: Wie ein Grundbuchauszug zeigt, gehört die Immobilie der "Zakeri Privatstiftung“, die diese an die "Oase“ vermietet. Die Privatstiftung ist zugleich auch Gesellschafter der "Oase“. Die ÖVP vermutet ein strafbares Insichgeschäft.

Achtseitige Stellungnahme

"Oase“-Geschäftsführer Walter Eichmann weist diese Vorwürfe im Gespräch mit dem KURIER entschieden zurück. Er antwortet mit einer achtseitigen Stellungnahme der Anwaltskanzlei Paulitsch Law; diese habe er auch der MA11 zukommen lassen.

Die Miet- und Tagsatzfragen würden "ausschließlich genehmigte Vertrags- und Kalkulationsgrundlagen“ betreffen, "die der Stadt Wien bekannt waren und von dieser akzeptiert wurden“, heißt es in dem Schreiben, das dem KURIER vorliegt (siehe Faksimile). Man habe daher weder "eigenständig Fördermittel ,missbraucht’ noch rechtswidrige Konstruktionen geschaffen. Die pauschale Unterstellung strafrechtlich relevanter Tatbestände ist daher völlig haltlos“, heißt es weiter. Und: "Der Tatbestand des Förderungsmissbrauchs ist daher völlig abwegig und rein polemisch.“

Auch den ÖVP-Vorwurf des Insichgeschäfts will man in dem Schreiben entkräften: "Oase“-Geschäftsführer Eichmann verfüge "über keine Organfunktion bei der Vermieterin bzw. Eigentümerin der Liegenschaft gemeinnützige Zakeri Privatstiftung“. Ein Insichgeschäft könne daher nicht vorliegen. "Da wir als gemeinnützige GmbH selbst nicht über die Mittel einer eigenen Liegenschaft verfügen, sind wir auf die Anmietung angewiesen. Was daran anrüchig oder illegal sein soll, erschließt sich nicht.“ Daran ändere "auch der Umstand nichts, dass die Anteile der Oase von der Zakeri Privatstiftung gehalten werden.“ Dies sei "auch kein Geheimnis, sondern transparent für jeden ersichtlich“.

In dem Anwaltsschreiben verweist man mehrfach darauf, dass die MA 11 stets in alle Entscheidungen eingebunden gewesen sei: So wurde "unser Mietvertrag für das Objekt in Essling erst nach Zustimmung der MA 11 unterzeichnet. Im Vorfeld haben wir eine detaillierte Plankalkulation, welche eine genaue Aufstellung der Wohnkosten enthält, an die MA 11 übermittelt.“ Die Miete sei zudem "marktüblich“.

Die Miete "war sehr hoch“

Mit Blick auf die Miethöhe zeigt sich Eichmann im Gespräch mit dem KURIER dann aber dennoch einsichtig: "Ja, die Miete war sehr hoch“, sagt er. Man habe sie mittlerweile auch "um 20 Prozent gesenkt“. Mehr noch: "Wir erwägen, auszuziehen und die Immobilie zugunsten einer passenderen aufzugeben“, sagt er zum KURIER. "Wir möchten jedoch anmerken, dass sich die Suche [...] schwierig gestaltet und vermutlich einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen wird“, heißt es im Schreiben.

Grundsätzlich verteidigt Eichmann die Wahl des Mietobjekts. "Uns ist bewusst, dass dieser Standort kostenintensiv ist. Alternativ müssten wir unsere Anforderungen für eine vollumfassende, bedürfnisorientierte Betreuung senken, was wir [...] ablehnen.“ An dem Standort leben Kinder mit "schweren Störungsbildern“; nicht jedes Objekt sei geeignet. "Die Störungsmuster [...] zeichnen sich durch ein sich wiederholendes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens“.

Auch explizite Kritik am Stadtrechnungshof übt man: Dieser habe die Nutzfläche der Immobilie schlicht falsch beziffert. So habe man, sagt Eichmann, etwa auch das Kellergeschoß der Immobilie nutzbar gemacht. Weil die Prüfer dies nicht berücksichtigt hätten, komme "der Rechnungshof zu dem falschen Schluss, dass die Miete überhöht sei“, heißt es in der anwaltlichen Stellungnahme. "Wir sind der Überzeugung, dass bei Berücksichtigung dieser wesentlichen Flächen ein gegenteiliger Schluss gezogen werden würde“.

Dass in den Jahren 2022 bis 2024 zu wenig ausgebildetes Betreuungspersonal beschäftigt war, gesteht Eichmann jedenfalls ein: "Damals herrschte überall ein massiver Fachkräftemangel.“ Man habe daher in dieser Zeit auf "qualifiziertes Personal“ zurückgegriffen, das wohl aber nicht immer alle "formal anerkannten Ausbildungen“ nachweisen konnte. Mittlerweile erfülle man alle Anforderungen.

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