Zwei Jahre Haft für 19-Jährigen

Zwei Jahre Haft für 19-Jährigen
Ein 17-Jähriger starb an den Folgen zweier Faustschläge. Nun muss der 19-jährige Täter zwei Jahre unbedingt hinter Gitter.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags korrigierte Dominik H.  im Landesgericht Linz eine Aussage vom Vortag. Der 19-Jährige habe  Freunden vorgeschlagen eine Falschaussage zu machen. Sie sollten bei der Polizei angeben, René M. habe einen Bekannten angegriffen. Somit hätte der Angeklagte ein Motiv für die tödliche Attacke auf den 17-jährigen gehabt. Für die Tat fasste er am Dienstag  wegen Körperverletzung mit Todesfolge zwei Jahre unbedingte Haft (nicht rechtskräftig)  aus.  Der Beschuldigte soll M. im März zwei Faustschläge versetzt haben, woraufhin dieser stürzte. Das Opfer erlag zwei Wochen später  seinen Kopfverletzungen.

Am zweiten Prozesstag wurden  Zeugen zu  länger zurückliegenden Körperverletzungen vorgeladen. Im Juli 2010 soll H.   betrunken zwei Cousins attackiert haben. „Ich habe ihm ein Tapperl gegeben. Darauf ist er  ausgezuckt", berichtete der Verwandte Daniel R. Der Angreifer habe „voll durchgezogen".  H. will sich nur gewehrt haben, weil er nach einem Klaps des Vetters hingefallen war. Einem anderen Cousin sollen durch H.s Schläge drei Zähne abgebrochen sein.

Anzeige

Weil „es die Verwandtschaft war", habe man von einer Anzeige abgesehen. „Wie dann das mit René passiert ist, haben wir uns gedacht ,das kann es nicht sein. Er  liegt daheim in der Sonne, während der andere  ums Leben kämpft", sagte der dritte Cousin zum Grund der   späten Anzeige. Eine Familienfehde sei  nicht – wie vom Angeklagten behauptet – ausschlaggebend gewesen. Wie sich der Beschuldigte  betrunken verhalte, wollte Richterin Ursula Eichler von den  Brüdern wissen. Sie beschrieben ihn  als ziemlich leicht reizbar.

Außerdem soll H. im Juli 2009 nach einem Zeltfest einem Kontrahenten, der seine Freunde beleidigt habe, ein Bierglas ins Gesicht geschlagen haben. Der Beschuldigte bestreitet das. Dem 19-Jährigen drohten bis zu zehn Jahren Gefängnis. Die Richterin begründete das niedrige Strafausmaß mit  dem teilweisen Geständnis, dem jungen Alter und der bisherigen Unbescholtenheit. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. 

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