Zehn Monate unbedingte Haft für Ex-Stadtchef von Braunau
Vom einst so tatkräftigen Politiker und Stadtchef von Braunau ist am Donnerstag im Landesgericht Ried nichts mehr übrig. Auf der Anklagebank sitzt ein gebrochener Mann. „Mit tut enorm leid, dass ich so viel an Enttäuschung ausgelöst habe“, sagt Gerhard Skiba.
Der 65-Jährige muss sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Er soll sich von sieben Bekannten – unter Vorspiegelung falscher Tatsachen – fast 500.000 Euro geborgt haben, die er nicht zurückzahlen konnte. Um seine Spielsucht zu finanzieren, behauptete er, dass Verwandte im Ausland Geld für medizinische Eingriffe benötigen. Die Geschädigten ließ der Ex-Politiker zum Teil dafür zu sich ins Stadtamt kommen, wo er ihnen herzzerreißende Lügengeschichten über einen kranken Bruder und Neffen in Australien auftischte. „Ich habe immer gehofft, dass ich das Geld wieder zurückzahlen kann“, betont Skiba.
Druckabbau
Als Bürgermeister bezog der Sozialdemokrat ein stattliches Gehalt von mehr als 4000 Euro. Doch das reichte nicht aus, um seine Spielverluste zu decken. In das Finanzschlamassel rutschte er schrittweise hinein. „Ich bin zuerst nur ins Casino gegangen, weil ich mich dort entspannen wollte. Spielen war für mich ein Ventil, mit dem ich den Druck, der beruflich auf mir gelastet hat, abbauen konnte“, erklärt Skiba.
Vor seiner Familie und den Mitarbeitern konnte er sein Doppelleben viele Jahre geheim halten. „Erst als eine Lohnpfändung ins Haus gestanden ist, habe ich beruflich Konsequenzen ziehen müssen.“ Nach 21 Jahren trat er als Bürgermeister der Stadt Braunau – offiziell aus gesundheitlichen Gründen – zurück. Strafrechtlich relevante Sachverhalte in Zusammenhang mit seiner Amtsführung gab es nicht. Nach Beendigung seiner Tätigkeit brach er körperlich zusammen – Ärzte diagnostizierten Diabetes, Depression und einen Herzklappenschaden.
Keine Erklärung
Skibas Schulden liegen heute noch bei 305.000 Euro. Der Schöffensenat verurteilt ihn zu 30 Monaten Haft (zehn davon bedingt). „Ich nehme die Strafe an“, sagt er. Staatsanwältin Ute Peyfuß gibt keine Erklärung ab – das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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