Wohnungen in Sankt Georgen an den "Pforten zur Hölle"
Dort, wo früher die Eingänge zum berüchtigten Nazi-Stollen "B8 Bergkristall" in St. Georgen an der Gusen (OÖ) verliefen, sollen nun Wohnsiedlungen errichtet werden. SPÖ und ÖVP hatten im Vorjahr einer Umwidmung der Grundstücke auf Bauland zugestimmt. Bereits im Frühjahr werden daher Bagger auffahren und die ersten 47 genossenschaftlich geförderten Wohneinheiten errichtet. In den kommenden Jahren sollen auf dem Areal noch 90 weitere Häuserblocks samt Tiefgaragen entstehen.
Ein Vorhaben, das in der Gemeinde nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt. Eine Gruppe von Bürgern fordert in einer Online-Petition die Rückwidmung. In den ersten Tagen unterzeichneten 550 Unterstützer den an Bürgermeister Erich Wahl (SP) und jeden Gemeinderat gerichteten Appell – auch ein ÖVP-Mandatar soll darunter sein.
"Wir hoffen, dass die Politiker Einsehen zeigen und erkennen, dass sie übers Ziel geschossen haben", sagt Bernhard Mühleder, Mitarbeiter der KZ-Gedenkstätte Mauthausen und Mitinitiator der Petition. Den mehr als 10.000 Ermordeten sei in den Einfahrtsstollen vermutlich das letzte Mal Tageslicht vergönnt gewesen. Mühleder: "Für die Opfer waren diese Stollen wie die Pforten zur Hölle."
Der Boden, auf dem die Wohnungen geplant sind, sei durch die Verbrechen im Dritten Reich historisch massiv belastet. Anstatt das Gelände zuzubauen, sollte es wissenschaftlich untersucht und unter Denkmalschutz gestellt werden. Der Öffentlichkeit könnte es dann als Parkanlage erhalten bleiben.
Viel Unerforschtes
Mühleder und Dedl verweisen darauf, dass die Gemeinde zwar vorhabe, vor einem erhalten gebliebenen Eingangsstollen einen kleinen Gedenkplatz einzurichten, es sich dabei aber bloß um elf Prozent des umgewidmeten Areals handle.
Bürgermeister Wahl fühlt sich zu Unrecht in der Kritik und will an den Plänen festhalten: "65 Prozent des Geländes sind nicht belastet. Wir können doch nicht ganz St. Georgen unter einen Glassturz stellen." Ohne die Umwidmung gäbe es außerdem keinen Zugang zum Stollen. "Ohne diesen Kompromiss hätten die Grundstückseigentümer nicht zugestimmt." Wahl würde einer Rückwidmung aber beipflichten, wenn Bund oder Land zwei Mio. Euro für einen Ankauf bereitstellen würden.
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