Welser Ex-Politiker muss in Haft

Welser Ex-Politiker muss in Haft
Ein früherer VP-Fraktionschef und Anwalt wurde im OLG Linz zu acht Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Karl-Georg H. sitzt am Donnerstag vor dem Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz und weint. „Mir tut das Ganze wirklich leid, weil im Endeffekt weiß man genau, dass es auffliegen wird und man wartet nur darauf“, sagt er.
Der Ex-Anwalt  ist im Juli 2011 von einem Steyrer Schöffengericht wegen Veruntreuung zu 30 Monaten Haft (zehn davon unbedingt) verurteilt worden. H. soll als gerichtlich bestellter Sachwalter zehn Jahre lang größere Summen von geistig beeinträchtigen Personen in die eigene Tasche gesteckt haben. Der Schaden: Mindestens 200.000 Euro. H. legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Strafhöhe

Da der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch bestätigt hat, musste das OLG Linz  über die Strafhöhe entscheiden.
„Ich weiß, dass es ein schweres Vergehen ist. Für mein Verhalten habe ich keine plausible Erklärung“, erklärt der 47-Jährige. Er habe in einer Scheinwelt gelebt, sei etwa im Zuge einer Scheidung Unterhaltsverpflichtungen eingegangen, die zu begleichen er nie im Stande gewesen sei: „Ich wollte nicht, dass die Kinder sagen, der Vater ist ein Versager.“
Der einstige Scharfmacher der ÖVP Wels  – er war Fraktionsobmann und Gemeinderat – präsentiert sich im OLG als Häufchen Elend. Seit 31. Mai  2011 ist er im Krankenstand. „Ich bin wegen Augenblutungen schon neun Mal operiert worden.“


Dem Gericht präsentiert H. auch eine Job-Zusage als Verwaltungsmitarbeiter des Joseph-Schumpeter-Instituts Wels für den Fall, dass seine Strafe bedingt ausfallen sollte. „Zuvor steht mir aber die zehnte Augen-OP bevor.“
Oberstaatsanwalt Martin Daxecker fordert vom Berufungssenat eine Erhöhung der Strafe: „Der Schuldgehalt ist enorm hoch – er hat permanent die Lage der Schutzbefohlenen ausgenützt.“


Rechtsanwalt Oliver Plöckinger plädiert, die Strafe seines Mandanten zu mildern und den verbleibenden Rest bedingt nachzusehen.
Der Senat verringerte das Strafausmaß  schließlich aber nur geringfügig. Das rechtskräftige Urteil: 29 Monate  Haft – acht davon unbedingt.

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