Weitere Fusionen von Bezirksgerichten rechtswidrig

Weitere Fusionen von Bezirksgerichten rechtswidrig
VfGH gab auch Anträgen von Eferding und Urfahr statt – Schuld ist Gesetz aus 1920.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in OÖ erneut für gesetzwidrig erklärt. Bereits im April wurde eine Grundsatzentscheidung veröffentlicht, die die früheren Bezirksgerichte in Enns, Leonfelden und Pregarten betraf.

Wie berichtet, wurden die drei Justizbehörden in die Gerichte Steyr, Freistadt und Perg eingegliedert, was eine Verschiebung der Sprengelgrenzen mit sich brachte. Diese sind nicht mehr deckungsgleich mit den Grenzen der politischen Bezirke – ein Widerspruch zur Verfassung, wenn es nach dem Übergangsgesetz (von der Monarchie zur Republik) von 1920 geht, wonach sich Grenzen von Gerichtsbezirken und politischen Bezirken nicht "überschneiden" dürfen.

Nun haben die Verfassungsrichter auch Anträgen der Bezirksgerichte Eferding und Urfahr stattgegeben. Denn das Bezirksgericht Peuerbach (Bezirk Grieskirchen) war gemäß der Verordnung von 2012 aufgelöst und sein Sprengel zum Teil mit jenen des Gerichts in Eferding zusammengelegt worden. Ebenso wurden Teile des Linzer Stadtgebiets in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Urfahr übertragen.

Frist zur Reparatur

Die Bundesregierung hat nun bis zum 30. September 2015 Zeit, das "Schneideverbot" zu entfernen. Ein erster Reparaturversuch von SPÖ und ÖVP ist im März an der fehlenden Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung gescheitert. FPÖ und Grüne wollten nicht zustimmen. Ob ein zweiter Anlauf Früchte trägt, ist fraglich. Als Alternative bliebe der Regierung, per Verordnung ganze Sprengel einem Bezirk zuzuteilen und so eine Überschneidung zu vermeiden. Gibt es weder eine Verfassungsmehrheit noch eine neue Verordnung, müssten theoretisch alle geschlossenen Bezirksgerichte wieder aufgesperrt werden.

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