Vogelgrippe: Erster Fall in Oberösterreich
Bei einer verendeten Möwe, die an der Esplanade am Traunsee in Gmunden gefunden wurde, ist eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Erreger H5N8 festgestellt worden.
Die in Teilen des Bundeslandes bereits bestehende Stallhaltungspflicht wird auf die Bezirke Gmunden, Vöcklabruck und Kirchdorf ausgedehnt. Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) betonte, dass bisher keine Fälle bei Nutz- und Hausgeflügel in Oberösterreich aufgetreten seien.
"Die Ausdehnung der Stallpflicht ist eine Vorsichtsmaßnahme um eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel auch weiterhin bestmöglich zu verhindern", so der Landesrat. Bereits seit 24. November gilt in der oberösterreichischen Grenzregion zu Salzburg eine Stallpflicht, nachdem in dem Nachbarbundesland Salzburg am Grabensee eine am Vogelgrippe-Virus verendete Ente gefunden worden war.
Keine Hinweise auf Ansteckungsgefahr
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass der gefundene Virusstamm H5N8, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet, auf Menschen übertragen wird. In vielen Regionen Europas sind bereits das Auftreten des H5N8-Virus gemeldet worden. Zuletzt wurde ein Fall im Salzburger Flachgau bekannt.
Die aktuell gehäufte Feststellung dieser Erkrankung dürfte mit dem Zug von Wildvögeln Richtung Süden zu tun haben. Aufgrund dieser Seuchenlage wurden die Gemeinden entlang der Flüsse und im Seengebiet in Salzburg, Oberösterreich und auch der Steiermark durch das Gesundheitsministerium zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt worden.
In den Niederlanden müssen wegen der Vogelgrippe 190.000 Enten getötet werden. Das teilte das Wirtschaftsministerium vergangenen Samstag in Den Haag mit. In einem Betrieb in Biddinghuizen im Nordosten des Landes war der Virus H5 gefunden worden. Die Enten dort und die Tiere von vier Höfen in der Nähe würden getötet.
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