Vierjährige ertrunken: Bedingte Haft für Vater
Ein 40 Jahre alter Oberösterreicher, dessen vierjährige Tochter Ende Juli 2012 im Bezirk Kirchdorf ertrunken ist, hat im Landesgericht Steyr drei Monate bedingte Haft ausgefasst. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. Der Mann war mit seinen beiden Töchtern am Ufer des Steyr-Flusses grillen gewesen. Die Mädchen gingen ins Wasser, das jüngere wurde von den Fluten mitgerissen und verschwand unter einem Felsen.
"Für mich war da keine Gefahr erkennbar", hatte der Angeklagte in der Verhandlung beteuert. Seiner Tochter sei das Wasser beim Planschen maximal bis zu den Knien gegangen. Das Kind dürfte laut seinem Vater ausgerutscht sein, er hörte es noch rufen: "Papa, Papa! Hilf mir!" und versuchte vergeblich, ihm zu helfen. Ein Großaufgebot von Einsatzkräften suchte nach der Vierjährigen, Taucher entdeckten das Kind schließlich im Fluss treibend. Alle Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg.
Lokalaugenschein
Der 40-Jährige bekannte sich des Vergehens der fahrlässigen Tötung schuldig, aber nicht wie ursprünglich angeklagt unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Er verlangte einen Lokalaugenschein, an dem auch Polizisten und Feuerwehrleute teilnahmen, die am Unglückstag im Einsatz waren. Dabei wurde festgestellt, dass an der Wasseroberfläche zwar eine Strömung erkennbar gewesen sei, aber nicht deren Intensität unter dem Felsen.
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