Vergewaltigungs-Prozess in Steyr: Freispruch für 19-Jährigen

Vergewaltigungs-Prozess in Steyr: Freispruch für 19-Jährigen
Der junge Mann soll laut Anklage eine 15-jährige Ukrainerin missbraucht haben. Das gerichtsmedizinische Gutachten war nicht eindeutig, der Syrer spricht von einvernehmlichen Sex.

Ein 19-Jähriger, der am 11. Mai in Weyer (Bezirk Steyr-Land) laut Anklage ein 15-jähriges ukrainisches Mädchen "mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt" haben soll, hat sich am Mittwoch in Steyr vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Der Syrer leugnet die Vergewaltigung, er spricht von einvernehmlichem Sex.

Vom Schöffengericht ist er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Syrer hatte von einvernehmlichem Sex gesprochen. Das gerichtsmedizinische Gutachten war nicht eindeutig. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit.

Alkohol war im Spiel

Der Fall hatte in Oberösterreich Wellen geschlagen, da über den Verdächtigen keine U-Haft verhängt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass anfangs kein ausreichender Tatverdacht vorgelegen habe, um eine Untersuchungshaft zu beantragen. Der junge Mann wurde vom Land Oberösterreich jedoch von Weyer in ein anderes Flüchtlingsquartier verlegt.

Sowohl der Syrer als auch das ukrainische Mädchen mit Familie waren im Mai in der Unterkunft in Weyer untergekommen. Am Nachmittag des 11. Mai trafen sich laut Staatsanwältin zuerst Freunde und Freundinnen der beiden, später seien auch sie dazugestoßen. Es sei Alkohol getrunken worden, dann seien der Angeklagte und die 15-Jährige für gut 30 Minuten verschwunden. In jener Zeit dürfte sich der Syrer in der Nähe von Bahngleisen, rund 250 Meter vom Spielplatz entfernt, an dem Mädchen vergangen haben.

Würgemale am Hals

Dass sich die Jugendliche nach der Rückkehr in die Runde nichts habe anmerken lassen, sei aus "Scham" geschehen, wie die Staatsanwältin meinte. Dies sei auch der Grund gewesen, warum sich die Tochter nicht der Mutter anvertraut habe. Erst als der Bruder am darauffolgenden Tag ein Pflaster am Hals seiner Schwester bemerkte, habe sie erzählt, was geschehen war. Sie gingen zur Polizei, erstatteten Anzeige und das Mädchen wurde im Krankenhaus untersucht. Neben den Würgemalen am Hals hatte sie noch Blutergüsse an der Brust und am Gesäß.

Der Verteidiger des Syrers bezeichnete die Verletzungen eher als "Knutschflecken". Man könne "nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen", dass es zu einer Vergewaltigung gekommen sei. Die Version seines Mandanten, dass alles einvernehmlich stattgefunden habe, klinge für ihn daher "plausibel". Die beiden dürften offenbar schon vor jenem Abend über soziale Medien Kontakt gehabt haben, außerdem gebe es ein Foto, auf dem sich die beiden küssen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Dass sich das Mädchen bei ihrer Aussage in Widersprüche verwickelt habe, erklärte die Staatsanwältin mit dem Alkoholkonsum. Daher habe die 15-Jährige den exakten Tathergang nicht schildern können. Als dann der Syrer auf der Anklagebank Platz nahm, wurde die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen. Ob sie bei den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen wieder zugelassen wird, war vorerst noch offen. Laut dem Gutachten können die Verletzungen am Hals "einem Würgervorgang zugeordnet" werden. Ein Urteil ist für Mittwoch geplant.

Kommentare