Verbesserungen für Absiedler
Wegziehen und sich woanders etwas Neues aufbauen: Den Opfern der Hochwasserkatastrophe im Eferdinger Becken Anfang Juni des Vorjahres fällt dieser Schritt schwer genug. Zumindest bei den Kriterien für eine Absiedelung gibt es nun Verbesserungen für die Betroffenen.
Wer sich rechtsgültig entschließt, wegzuziehen, erhält umgehend 80 Prozent der Fördersumme ausbezahlt. Diese beträgt, wie berichtet, 80 Prozent vom Zeitwert des Gebäudes, die Grundstücke werden nicht abgelöst. Nach Auszahlung haben die Absiedler fünf Jahre Zeit, ihr Grundstück zu räumen und zu übergaben. Dann erhalten sie den Restbetrag. Gefördert werden sämtliche Objekte inklusive Zweitwohnsitze in der Absiedelungszone, die Stichtagsregelung, die jüngere Gebäude ausnahm, wurde gestrichen.
Neu ist auch, dass nicht mehr ganze Ortschaften für oder gegen die Absiedlung entscheiden müssen, sondern jeder Betroffene frei entscheiden kann. „Das ist auch ein Beitrag zum sozialen Frieden“, meint Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne).
Eine weitere Verbesserung betrifft Landwirte, die ihren Hof verlassen: Sie dürfen nun ihre Maschinenhallen im Flutgebiet stehen lassen, wenn sie das entsprechend begründen können. Im Machland war das nach dem Hochwasser 2002 noch nicht möglich. Landwirte, die im Überschwemmungsgebiet bleiben, dürfen Zu- und Ersatzbauten errichten, erhalten dafür aber keine Förderung. Neubauten sind nur in Ausnahmefällen gestattet.
Auch Privatpersonen, die sich gegen eine Absiedelung entscheiden, dürfen Ersatzbauten errichten und ihre Gebäude aufstocken. In beiden Fällen gibt es allerdings keine Zuschüsse, auch eine Flächenvergrößerung ist nicht zulässig.
130 Betroffene
Von den 130 Betroffenen haben bisher 104 ein kostenloses und unverbindliches Schätzgutachten für ihre Gebäude beantragt. „Auch wer derzeit nicht an eine Absiedelung denkt, sollte in jedem Fall fristgerecht ein Gutachten erstellen lassen“, informiert der für Raumordnung zuständige Landesrat Michael Strugl (ÖVP).
Kommentare