Vater soll Tochter missbraucht haben: OLG erhöht Haftstrafe

Rupert W. (dahinter Verteidiger Nikolaus Rast) bestreitet Übergriffe.
Übergriffe flogen erst auf, nachdem 59-Jähriger mit Baseball-Schläger geprügelt worden war.

Zwei mit Sturmhauben maskierte Einbrecher drangen am 6. März 2012 in das Haus des Pensionisten Rupert W. in Bad Hall ein. Sie fesselten ihn und verprügelten ihn mit einem Baseballschläger. Der 59-Jährige erlitt schwere Gesichtsverletzungen und Rippenbrüche. Wertgegenstände rührten die Täter nicht an.

Der rätselhafte Vorfall wurde von der Polizei rasch aufgeklärt. Die Ermittlungen zeigten, dass es sich bei den Einbrechern um die Tochter des Hausbesitzers und deren Freund gehandelt hatte. Die 32-Jährige rechtfertigte die Tat damit, dass sie sich am Vater rächen wollte, weil er sie ab dem 6. Lebensjahr vielfach missbraucht, zum Beischlaf genötigt und auch vergewaltigt haben soll. Diese Übergriffe sollen – mit Unterbrechungen – zwischen 1987 und 2011 passiert sein.

Für die Körperverletzung am Vater wurde die Tochter mit drei Monaten bedingt bestraft. Rupert W., der den Missbrauch abstritt, wurde in Steyr zu sechs Jahren Haft verurteilt. Ausschlaggebend war ein Gutachten der Klinischen Psychologin Michaela Lindner, die bei der 32-Jährigen eine „schwere chronische posttraumatische Belastungsstörung“ diagnostiziert hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gegen das Urteil Berufung ein.

„Wir reden heute nur über die Strafhöhe“, stellte am Dienstag der Vorsitzende des Berufungssenates im Oberlandesgericht Linz klar. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen.

Der Oberstaatsanwalt bezeichnete die vom Erstgericht verhängte Strafe als nicht angemessen: „Der Gesinnungs- und Handlungsunwert der Tat ist zu gravierend.“ Der Angeklagte habe die Tochter planmäßig mit Alkohol gefügig gemacht und die Übergriffe immer weiter gesteigert.

Verteidiger Nikolaus Rast verwies darauf, dass Mutter und Schwester des Opfers die Übergriffe mitbekommen hätten müssen. „Sie glauben an die Unschuld meines Mandanten.“

W. erklärte, dass der mutmaßliche Tatort, ein Bügelzimmer, unversperrbar und nur 2,5 Meter vom Elternschlafzimmer entfernt sei. Sein Fazit: „Ich hoffe, dass meiner Tochter jemand hilft, ihre Drogenabhängigkeit zu überwinden.“ Das rechtskräftige Urteil: 7,5 Jahre Haft.

Kommentare