Sexualmord an Witwe nach 25 Jahren gesühnt

Der Angeklagte vor Beginn des Prozesses am Landesgericht Steyr.
80-Jährige vergewaltigt und erdrosselt - 17 Jahre und vier Monate sowie Einweisung.

25 Jahre nach dem Sexual-Mord an der 80-jährigen Angela Fritsch musste sich der mutmaßliche Täter am Mittwoch vor einem Schwurgericht im oberösterreichischen Steyr verantworten. Dank DNA-Spuren auf der Kleidung des Opfers ist es heuer „Cold-Case“-Ermittlern gelungen, den wegen Gewalt- und Sexualdelikten bereits mehrfach vorbestraften Mario D. auszuforschen.

„Ja, ich hab’ sie umgebracht“, bestätigte der heute 45-jährige Angeklagte. Er sei am 14. Juni 1989 „saufen“ gewesen und habe „Speed-Pillen“ geschluckt. Auf die Pensionistin sei er zufällig getroffen, als sie gerade die Haustür zu ihrem Wohnblock aufsperrte. Er habe angeboten, ihre Einkaufstasche in die Wohnung zu tragen.

Vergewaltigung

Dort erklärte er, Sex mit einer älteren Frau haben zu wollen. „Ich hab’ sie abgebusselt, an der Taille genommen und ihr Kleid hochgezogen.“ D. gibt zu, den Beischlaf gegen ihren Willen vollzogen zu haben. Laut Anklage dürfte er ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen, sie zu Boden gedrückt und gewürgt haben. „Ich hab’ meine Hand auf ihren Hals gelegt, bis sie nicht mehr röchelte.“ Daran, dass er das Opfer mit einer Schlinge erdrosselt hat, kann D. sich nicht mehr erinnern: „Ich weiß nicht, warum ich das getan hab’.“ Psychiaterin Heidi Kastner attestiert ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung: „Er ist gefährlich.“ Der Angeklagte neige dazu, spontan aggressiv und ungehemmt zu reagieren. „Nach dem Motto: zuerst handeln, dann denken.“

22 Vorstrafen

Das spiegeln auch die 22 Einträge seines Strafregister wider. Zuletzt verbüßte er eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. D. soll sich an der 14-jährigen Tochter einer Freundin vergangen haben.

Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig der Vergewaltigung und mit sieben zu einer Stimme des Mordes schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil: 17 Jahre und vier Monate Haft sowie Einweisung in eine Anstalt. D. meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Sein beim Prozess anwesender Halbbruder Edi K. ist bestürzt: „Ich hab’ immer gewusst, dass den Mario etwas belastet, aber nicht geahnt, dass es so etwas Arges ist.“

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