Unzulässiger "Frauen-Rabatt"
Die Eurothermenresorts in Oberösterreich locken Senioren mit einer Ermäßigung in ihre Erholungstempel. Beim sogenannten "Senioren-Montag" gibt es einen Tageseintritt um 13 Euro – für Damen ab 60, für Herren allerdings erst ab 65 Jahren. Dass er länger warten muss, um den vergünstigten Preis in Anspruch nehmen zu können, erhitzte das Gemüt eines Pensionisten.
Der Mann sah sich gegenüber dem weiblichen Geschlecht benachteiligt und beschwerte sich bei der Gleichbehandlungskommission in Wien. Die Kommission gab ihm recht. Es handle sich um eine unmittelbare Diskriminierung, lautete die Entscheidung.
Soziale Vergünstigung
Markus Achleitner, Chef der Eurothermenresorts, die Wellnessanlagen in Bad Schallerbach, Bad Ischl und Bad Hall betreiben, lässt das Kommissions-Urteil kalt. "Es handelt sich um eine freiwillige soziale Vergünstigung, die die Einkommensnachteile der Frauen abfedern sollen." Frauen würden ein Drittel weniger Aktiv- und Pensionseinkommen als Männer erzielen, da müsse man für einen sozialen Ausgleich sorgen, argumentiert der Thermen-Manager. "In Ruhe überlegen"Während etwa die ÖBB oder die Wiener Linien ihre Tickets nach öffentlichem Druck geschlechtsspezifisch angepasst haben (siehe Geschichte unten), bleiben die Eurothermen demnach unbeirrt.
"Wir wollen jetzt einmal abwarten und in Ruhe überlegen. Die Sachlage ist schade für die Damen, die dann nämlich mehr Geld zur Verfügung gehabt hätten", sagt Achleitner. Von wirtschaftlichem Interesse oder Marketingstrategien will er nichts wissen. Es betreffe bei diesen Ermäßigungstickets lediglich rund 2500 Personen, die zwischen 60 und 64 Jahren seien.
"Abwarten" können die Eurothermen jedoch nur zwei Monate. Denn dann endet die Frist für die von der Gleichbehandlungskommission verlangte Abänderung des Angebots. Wird bis dahin von Achleitner nichts unternommen, kann der Pensionist, der sich diskriminiert fühlt, klagen.
Darüber hinaus hat die Kommission noch Folgendes gefordert: Die Eurothermen sollten auf ihrer Internet Homepage "einen gut erkennbaren und dauerhaften Hinweis auf die Existenz des Gleichbehandlungsgesetzes aufnehmen sowie an derselben Stelle explizit darauf hinweisen, dass niemand aufgrund des Geschlechts diskriminiert wird." Auch diesem Vorschlag ist Achleitner bisher noch nicht nachgekommen.
Lange Zeit haben sich die Altersgrenzen für Seniorenermäßigungen bei Fahrpreisen am gesetzlichen Pensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60) orientiert. 2011 hat der Verfassungsgerichtshof jedoch entschieden, dass eine derartige Ungleichbehandlung nach Geschlecht nicht zulässig ist. Seit Anfang 2014 vergeben nun fast alle Verkehrsunternehmen Österreichs Ermäßigungen einheitlich ab 61 Jahren.
Die Umstellung "nicht rechtzeitig geschafft" hat man etwa bei den Bergbahnen in Ischgl, wie deren Chef Hannes Parth eingesteht. Bei den Sommertarifen werden Mann und Frau ungleich behandelt. Das soll 2015 anders werden. Im Winter gäbe es aber bereits einheitliche Senioren-Rabatte ab 60.
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