Unerwiderte Liebe war tödlich

Unerwiderte Liebe war tödlich
Ein Gymnasiast aus Braunau steht wegen Mordes an einem Schulfreund vor Gericht. Das Opfer lehnte seine Avancen ab.

Ich bekenne mich schuldig, glaube aber nicht, dass ich so gefährlich bin, wie es im Gutachten steht.“ Mit gesenktem Blick und gekrümmter Haltung sitzt Ivan D. am Mittwoch vor dem Jugend-Geschworenensenat im Landesgericht Ried. Der Vorwurf der Anklage: Mord. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Im November 2011 soll der damals 17-jährige Gymnasiast in der Wohnung seiner Großmutter den Schulfreund Sebastian umgebracht haben. Das 16-jährige Opfer wurde mit zwei Hammerschlägen und rund 25 bis 30 Messerstichen getötet.  
„Aus enttäuschter Liebe“, behauptet Staatsanwältin Claudia Jenichl. Sebastian soll Ivans Schwärmereien nicht erwidert und sich von ihm distanziert haben. Das habe der Angeklagte aber nicht akzeptieren wollen und beschlossen, ihn zu töten.

Erweiterter Suizid

„Ich wollte mich umbringen und den Sebastian mit in den Tod nehmen“, erklärt Ivan. Er habe  sonst kaum Freunde gehabt, der 16-Jährige sei der Einzige gewesen, der ihn verstanden habe. „Der Gedanke, ihn zu verlieren, war sehr schmerzvoll – ich hab’ mich so verletzt und verlassen gefühlt.“ Nach den tödlichen Attacken stach Ivan sich mit einem Messer in den Bauch und schnitt sich die Venen am Arm auf. „Mir ist dann schlecht geworden und ich hab’ die Rettung gerufen.“

D. präsentiert sich vor Gericht nicht als gefährlicher Gewalttäter. Er antwortet ruhig und überlegt und spricht mit leiser Stimme.  Optisch wirkt der 18-Jährige deutlich jünger als anhand des Alters anzunehmen wäre. „Eigentlich ist er noch ein Kind“,  behauptet Rechtsanwalt Franz Essl. Sein Mandant sei etwa sexuell völlig unerfahren. „Zwischen Sebastian und Ivan ist es zu keinem Austausch von Zärtlichkeiten gekommen.“

Abnorm

Ein Gutachten des Salzburger Neurologen Ernst Griebnitz attestiert D. eine schwere Persönlichkeitsstörung. Die Staatsanwaltschaft fordert  neben einer Verurteilung auch eine Einweisung in eine Anstalt für psychisch abnorme Rechtsbrecher. „Mein Mandant ist nicht abnorm – er ist depressiv, das ist bei ihm erblich bedingt.“ Er sei ab seinem 15. Lebensjahr nach einem Selbstmordversuch deshalb monatelange stationär  in psychiatrischen Abteilungen  behandelt worden.

Nur wenige Tage vor der Tat sei Ivan aus der Wagner-Jauregg-Nervenklinik Linz entlassen worden. „Im Entlassungsbefund des  Kinderpsychiaters Werner Leixnering steht aber nichts von einer Persönlichkeitsstörung.“ Essl ortet bei Ivan für die Zukunft kein Gefahrenpotenzial  – sofern er regelmäßig gegen die Depressionen behandelt werde: „Das war eine einmalige Tat.“
Ein Urteil stand bis Redaktionsschluss aus.

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