Unbedingte Haft für Rechtsgesinnten wegen Wiederbetätigung

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Der Mann soll außerdem zwischen 2014 und 2015 in einem Freibad in Sierning seinen mit einschlägigen Tattoos überzogenen Körper zur Schau gestellt haben.

Zwei Jahre und neun Monate unbedingte Haft hat am Dienstag im Landesgericht Steyr ein 38-jähriger Leasingarbeiter wegen Wiederbetätigung ausgefasst. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig, in der mittlerweile geschlossenen Internetplattform "Thiazi Forum" als zahlendes Mitglied einschlägige Nazi-Tonträger zum Verkauf angeboten zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann soll außerdem zwischen 2014 und 2015 in einem Freibad in Sierning seinen mit einschlägigen Tattoos überzogenen Körper zur Schau gestellt haben. In diesem Punkt wurde er wegen der Wiederbetätigung von den Geschworenen nicht schuldig gesprochen. Der bereits zweifach einschlägig Vorbestrafte leugnete, gegen das Verbotsgesetz 3g verstoßen zu haben. So habe er seine "private politische Gesinnung" niemals nach außen getragen. Er sowie die Staatsanwaltschaft nahmen sich Bedenkzeit.

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