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Traunsee-Villa: Freispruch für angeklagten Ex-Politiker

Erneut gerichtsanhängig: Die Pension Neuwirth. Aber anders als im Vorprozess gibt es diesmal einen Freispruch.
Ein Schild weist auf die „Seepension Neuwirth“ hin, mit Zimmern und Apartments.

Jetzt ist es schon sieben Jahre her, dass die Pension Neuwirth am Traunsee in Gmunden verkauft und später rückabgewickelt wurde. 

Eine Immobilienmaklerin wurde verurteilt, ebenso eine Anwältin, ein Anwalt und zwei Immobilienmakler, die zum Teil noch um eine Wiederaufnahme des Verfahrens kämpfen. 

Aus ist die Geschichte noch lange nicht. Denn wegen des Bootshauses, das mit der Liegenschaft verkauft wurde, laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen den Gmundner Bürgermeister Stefan Krapf (ÖVP). 

Ex-Politiker vor Gericht

Aber auch strafrechtlich wird heute wieder verhandelt. Und zwar gegen den Ehemann der verurteilten Maklerin, einen früher sehr umtriebigen Ex-Kommunalpolitiker. 

Ihm wird vorgeworfen, sich einen Teil der Provision eingestreift zu haben und er soll dafür gesorgt haben, dass die Villa niemand anderem mehr angeboten wird. 

Anwalt Kurt Jelinek.

Der Ex-Politiker wird heute von Kurt Jelinek vertreten, der in dem Verfahren für den auch angeklagten Notar einen Freispruch bewirken konnte. Jelinek und der Angeklagte kommen quasi im Partnerlook - weißes Hemd, blaues Sakko. Begleitet wird der Angeklagte auch von seiner Frau.

Tätige Reue

Die Provision, eine Summe von 18.000 Euro, hat der Angeklagte bereits zurückgezahlt - und so tätige Reue verübt. Bleibt noch der schwere Betrug, der heute verhandelt wird. 

Angeklagter vor Gericht.

Der Angeklagte vor Gericht. 

Die Staatsanwaltschaft ist - wie im ersten Prozess - sicher, dass auch dieser Angeklagte schuldig ist. Er habe die mutmaßlich betrogene Verkäuferin gekannt, nicht nur, weil er "im Wald hinter der Pension gejagt" habe. 

Der Wert des Bootshauses 

Der Staatsanwalt spricht von einem Alleinvermittlungsauftrag, und dass der Angeklagte dazu beigetragen, habe, dass dieses  Objekt dem freien Markt entzogen wurde. Und dass erst von Seegrundstück und Bootshaus keine Rede war. 

"Obwohl das sehr werthaltig und am Markt sehr begehrt war“, wie die Anklage immer noch festhält. Dabei steht längst fest, dass das Bootshaus ein Schwarzbau ist. 

Dennoch begründet die Anklage auf dem angeblichen Wert des Bootshauses weiterhin den "großen Schaden, der Frau Neuwirth entstanden" sei.

"Schwarzbau war bekannt"

Hier hakt der Verteidiger Kurt Jelinek ein: "Na ja, da dürfte auf jeden Fall gesprochen worden sei, sagt der Staatsanwalt. Das ist sinnbildlich für diese Anklage. Es sind nur Mutmaßungen. Auf dieser Basis kann man keinen Menschen schuldig sprechen in Österreich."

Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldigt und beantwortet keine Fragen. Sein Anwalt ist überzeugt: "Eine Tatbeteiligung des Angeklagten ist nicht zu erkennen, die Anklage ist nebulös und spekulativ." 

Und Jelinek dreht den Spieß um. Er hält vor Gericht fest, dass es schon vor dem Verkauf des Bootshauses längst klar, dass das Bootshaus ein Schwarzbau war: "Die Besitzerin hat mit den Behörden darüber gestritten."

Damit will sich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden geben und die Rolle des Angeklagten aufklären. „Warum haben Sie jahrelang verschwiegen, dass Sie beim Verkauf dabei waren? Warum haben Sie als Zeuge nicht ausgesagt, um zur Aufklärung des Falles beizutragen?“ Der Richter lässt die Fragen trotz Einspruchs zu, der Angeklagte bleibt bei seinem verbrieften Recht, nicht aussagen zu müssen. 

Schließlich hält der Staatsanwalt dem Angeklagten noch vor, seine Frau im Prozess alleine gelassen zu haben, obwohl er das Dreifache an Provision kassiert habe. Auch darauf gibt es keine Antwort des Angeklagten: "Sie waren tief in die Sache involviert, warum haben Sie jahrelang sich nicht deklariert?"

Und auch der Vertreter der Erben von Frau Neuwirth schaltet sich ein. Er fragt sich und den Angeklagten: "Welchen Sinn macht eine Schadenswiedergutmachung, wenn Sie sich heute nicht schuldig bekennen?"

Auf den Zeugen - einen der Verurteilten aus dem ersten Prozess - wird verzichtet, man einigt sich auf die Verlesung aus den Akten.

Die Anklage verlangt schließlich mit Verweis auf das Ersturteil einen Schuldspruch. Verteidiger Kurt Jelinek bleibt bei seiner Linie. "Haben Sie jetzt etwas von Beweisen gehört?“, fragt er die Schöffen, „auf der Basis kann man doch in Österreich niemanden verurteilen.“ Und er verweist auf den Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“

Freispruch für den Ex-Politiker

Nach über einer Stunde Beratung verkündet der Richter sein Urteil: Freispruch. Wobei er durchklingen lässt, dass er den Mann auch lieber verurteilt hätte. "Hier gehen Gefühl und objektive Beweiswürdigung auseinander", sagt er in der Begründung: "Vom Gefühl her waren Sie involviert, die Beweise lassen Zweifel offen, dass Sie zu einer schweren Betrugshandlung beigetragen haben", sagt der Richter: "Die Beweise haben nicht ausgereicht, Sie schuldig zu sprechen."

Zum Untreue-Freispruch sagt der Richter, dass der Angeklagte gerade noch einen Tag, bevor er in der Frage als Beschuldigter geführt wurde, die Rückzahlung der Provision getätigt hatte - demnach sei aus tätiger Reue ein Freispruch zu rechtfertigen.

Die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach der Urteilsverkündigung gab es erst einmal eine innige Umarmung und ein dickes Busserl für die - im Vorverfahren verurteilte - Ehefrau, der die Tränen in den Augen standen. 

Und der freigesprochene Ex-Politiker sagt: "Ich fühle mich jetzt, wie vor dem Prozess. Ich hatte und habe ein reines Gewissen, weil ich sicher war, dass ich nichts Falsches gemacht habe."

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