Trauner Jurist ist Doktortitel los

Trauner Jurist ist Doktortitel los
Jener 72-jährige Akademiker, der ein Plagiat als Dissertation vorgelegt hat, wird gegen den Aberkennungsbescheid nicht berufen.

Ein 72-jähriger Jurist aus Traun ist seit Freitagvormittag endgültig seinen Doktortitel los. Die von der Linzer Johannes-Kepler-Universität betriebene Aberkennung ist nun rechtskräftig.

„Er war persönlich bei mir, hat seine Urkunde zurückgebracht und einen Rechtsmittelverzicht erklärt“, bestätigt Vize-Rektor Herbert Kalb. Der Pensionist, der die Plagiate in seiner Dissertation auch eingestanden hat, darf ab sofort nur noch seine beiden Magister-Titel (für Jus und Theologie) führen.

Zumindest sie dürften ehrenhaft erworben sein: Für das Jus-Studium musste er keine Diplomarbeit abliefern (eine Prüfung reichte aus). Und bei der Theologie-Diplomarbeit stand er – laut KTU Linz – in einem sehr engen Betreuungsverhältnis.

„Den Doktortitel muss er dagegen umgehend aus seinem Pass, dem Führerschein und anderen öffentlichen Dokumenten entfernen lassen“, betont Kalb. Sollte sich der Senior nicht daran halten, droht ihm eine Verwaltungsstrafe (bis zu 15.000 Euro).

Genügend

Stein des Anstoßes war seine Doktorarbeit über den Sicherungseinsatz des Bundesheeres im Jugoslawien-Konflikt 1991. Das lediglich 145 Seiten umfassende Werk ist im Jahr 2002 am Institut für Völkerrecht mit „Genügend“ beurteilt worden.

2010 ist dem Wiener Historiker Manfred Rauchensteiner aufgefallen, dass die Dissertation auffallende Ähnlichkeiten mit einer im Jahr 1996 verfassten Diplomarbeit aufwies. Ein von der JKU beauftragter Experte stellte fest, dass fast 50 Prozent der Seiten beinahe wortidente Plagiate sind. Selbst Rechtschreibfehler wurden übernommen.

Die erschwindelte Arbeit wird nun aus allen Bibliotheken eingezogen, wo noch Exemplare aufliegen. Abgesehen von der Aberkennung des Titels hat der 72-Jährige übrigens keine Konsequenzen zu befürchten. Kalb: „Er war zum Zeitpunkt der Promotion schon im Ruhestand und hat sich beruflich keine Vorteile verschaffen können.“

Der überführte Ex-Doktor kann auch jederzeit eine neue Dissertation einreichen – aufgrund seines Alters ist das aber kaum wahrscheinlich.

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