Tod von Pensionistin: 17 und 20 Jahre Haft

Tod von Pensionistin: 17 und 20 Jahre Haft
Im Welser Prozess wurden am Donnerstag die Urteile verkündet. Nicht rechtskräftig.

Die zwei Angeklagten im Prozess nach dem Tod einer 86-jährigen Oberösterreicherin haben Donnerstagnachmittag im Landesgericht Wels unbedingte Haftstrafen von 17 bzw. 20 Jahren ausgefasst. Die Geschworenen sprachen den Bosnier und den kroatischen Mitbeschuldigten einstimmig wegen schweren Raubs mit Todesfolge schuldig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Duo, das auch zwei Einbrüche und einen versuchten Einbruch in Niederösterreich verübt haben soll, muss zudem an die beiden Erben der 86-Jährigen Schadenersatzzahlungen von jeweils 35.000 Euro leisten. Der Verteidiger des 36-jährigen bosnischen Hauptbeschuldigten berief gegen die Strafhöhe, der Anwalt des 33-jährigen Kroaten erbat drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Nachdem ihnen ein Informant von einem Tresor mit wertvollem Inhalt berichtet hatte, sollen der Bosnier und der Kroate mit drei flüchtigen Komplizen in der Nacht auf 21. April 2011 in das Haus der Pensionistin in Gosau (Bezirk Gmunden) eingedrungen sein. Laut Anklage seien sie davon ausgegangen, dass niemand daheim ist, und hätten eine Fensterscheibe mit einem Schlachtschussapparat eingeschlagen, um ins Innere zu gelangen. Im Gebäude wurde dann noch eine Tür eingetreten.

Kroate bat um Höchststrafe

Als die betagte Frau in ihrem Bett aufgefunden wurde, soll ihr der Bosnier zunächst den Mund zugehalten und der Kroate sie dann an Händen und Füßen gefesselt und geknebelt haben, so die Anklage. Mit einem Schlüssel wurde der Tresor geöffnet, in dem sich 7.000 Euro Bargeld, Sparbücher und Schmuck befanden, der später in Slowenien um 13.000 Euro den Besitzer wechselte. Angehörige entdeckten später die Leiche, über die mehrere Decken und Leintücher gestapelt waren.

Die Ermittler stellten am Tatort DNA-Spuren des 36-Jährigen und des 33-Jährigen sicher. Der ältere der beiden Männer wurde erkannt und gefasst, als er von Bosnien nach Kroatien einreiste. Der andere ging der Polizei bei einer Routinekontrolle in Kärnten ins Netz. Beide Angeklagte sind einschlägig vorbestraft. Er habe nur einen Einbruch geplant, sagte der Bosnier vor Gericht. Der Kroate, der nach eigenen Angaben für einen Geheimdienst arbeitet, bat um die Höchststrafe. Wie ein Gutachten ergab, war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, leidet aber unter einer Persönlichkeitsstörung.

 

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