Lebenslang für Mord an Taxilenkerin

Der Angeklagte bei Prozessbeginn.
Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Ein 46-Jähriger, der im April in Gunskirchen (Bezirk Wels-Land) eine 56-jährige Taxi-Lenkerin mit zahlreichen Messerstichen getötet haben soll, hat sich am Donnerstag vor einem Geschworenensenat im Landesgericht Wels verantworten müssen. Er ist am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, damit ist es rechtskräftig.

Nur das Geständnis wurde vor dem Geschworenengericht als mildernd gewertet. Erschwerend hingegen war die Tatsache, dass der Angeklagte bereits sieben Vorstrafen aufzuweisen hat und erneut rückfällig geworden ist.

Der Angeklagte war in der Nacht auf den 21. April am Linzer Hauptbahnhof in ein Taxi gestiegen und hatte sich von der Lenkerin auf einen Parkplatz in Gunskirchen fahren lassen. Dort soll er sie mit einem Messer getötet haben und mit geringer Beute geflüchtet sein.

Die Polizei kam rasch auf die Spur des 46-Jährigen. Ihm wurden Bilder aus einer Überwachungskamera sowie DNA-Spuren zum Verhängnis. Wenige Tage nach der Tat wurde er in einem Welser Hotel festgenommen. Er hatte dort unter seinem richtigen Namen eingecheckt, obwohl er gewusst haben muss, dass die Polizei seine Identität kannte und nach ihm fahndete.

Lange kriminelle Karriere

Sein Opfer soll der 46-Jährige nur ausgewählt haben, weil ihm das Auto gefiel. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um einen geplanten Raubmord gehandelt hat. Es sei dem Mann klar gewesen, dass er sein Opfer töten müsse, um nicht erkannt zu werden.

Der Angeklagte hat bereits eine lange kriminelle Karriere hinter sich. Er verbrachte etliche Jahre hinter Gittern, u.a. auch wegen Mordes an seiner Freundin. Da er alle Strafen abgesessen hat und nie bedingt entlassen wurde, bekam er keine Bewährungshilfe auferlegt - ein Punkt der für Kritik gesorgt hat.

Bewährungshelfer hatten nach Bekanntwerden des Falls moniert, dass sie keine Handhabe hatten, um den 46-Jährigen nach seiner letzten Entlassung unter ihre Fittiche zu nehmen. Er dürfte mit der Situation nicht zurechtgekommen sein.

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