Straßenstrich bleibt verboten
Wien hat schon lange einen, in Oberösterreich bleibt er auch weiterhin verboten – der Straßenstrich. Das ist eine der Bestimmungen des neuen Sexualdienstleistungsgesetzes, das am 10. Mai im Landtag beschlossen werden soll. Vier Jahre lang wurde darüber diskutiert, nun liegt das Ergebnis vor. Lange Zeit stand im Raum, dass der Straßenstrich in Oberösterreich legalisiert werden soll. Befürworter fanden sich in den Reihen von Sozialdemokraten und Grünen, Volkspartei und Freiheitliche waren strikt dagegen.
Sicherheit
Jetzt herrscht auf politischer Ebene endlich Einigkeit. „Die Sicherheitsbedenken sind einfach zu groß, auch nach Meinung der Experten", sagt VP-Klubobmann Thomas Stelzer.
Gerda Weichsler-Hauer, zweite Landtagspräsidentin und Vorsitzende des Unterausschusses, findet das neue Sexualdienstleistungsgesetz „ sehr gelungen". Es beinhalte weitreichende Schutzbestimmungen für Prostituierte und deren Kunden. „Die Gesundheitsvorschriften sind sehr streng", betont die SP-Politikerin.
Es seien zudem die Rechte von Anrainern und Gemeinden aufgewertet worden, um Konflikte zu vermeiden. Für Bordelle gebe es laut neuem Gesetz eine Schutzzone von 150 Metern um Kindergärten, Schulen und religiöse Gebäude. Künftig muss jedes Bordell bewilligt werden. Weichsler-Hauer: „Bisher war nur eine Meldepflicht notwendig." Das gilt auch für bestehende Freudenhäuser: Sie müssen binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Bewilligung einholen.
Dazu kommen noch weitere Schutzbestimmungen: Sexuelle Dienstleistungen dürfen nicht in Wohnungen konsumiert werden, in denen sich Minderjährige aufhalten. Weiters kann Bordellbetreibern aufdringliche Werbung untersagt werden. Und Behörden müssen bei unangekündigten Kontrollen sofort Zutritt zu allen Räumen bekommen. Das neue Gesetz wird am 10. Mai im Landtag abgesegnet. Danach muss noch die EU ihr Okay geben. „Wir hoffen, dass es bereits im Herbst in Kraft treten wird", betont Weichsler-Hauer.
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