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Betrug, Untreue, Diebstahl: Ex-Feuerwehrkommandant angeklagt

Der Mann soll unter anderem Privatpools mit Gemeindewasser ohne Abrechnung befüllt haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Feuerwehr der Stadt Wien

Nach gut zwei Jahren Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft Wels gegen den damaligen Kommandanten und Ex-Kassier der Freiwilligen Feuerwehr einer Stadt im Bezirk Wels-Land Anklage erhoben. Die Liste der Vorwürfe reicht über Betrug und Untreue, dem Ex-Feuerwehrchef wird u. a. noch Veruntreuung sowie schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels einen Bericht in der Kronen Zeitung am Donnerstag.

Ende März 2024 hatte ein Stadtrat eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, nachdem ihm eine Zeugin von Unregelmäßigkeiten bei der Feuerwehr berichtet hatte, blätterte der Staatsanwaltschaftssprecher in der Akte zurück. Seitdem wuchs das Volumen des Dokuments. Es geht u. a. um eine private Hotelrechnung, die vom Feuerwehrkonto beglichen worden sein soll, sowie um das Leasing von zwei hochwertigen Autos, die nicht für den Fuhrpark der Feuerwehr bestimmt gewesen seien und offenbar vom Ex-Kommandanten privat benutzt wurden.

Gemeinde soll getäuscht worden sein

Weiters dürfte die Gemeinde über eine anstehende Förderung vom Landesfeuerwehrkommando getäuscht worden sein, worauf sie einen Vorschuss geleistet habe, den sie nie zurückbekommen habe. Außerdem soll die Gemeinde für das Befüllen von Privatpools mit Wasser aus Hydranten kein Geld erhalten haben. 

Als eine „privatrechtliche Dienstleistung“ kann eine Feuerwehr auch Schwimmbecken in Gärten mit öffentlichem Wasser befüllen, wofür der Besitzer zahlen muss, erklärte der Staatsanwaltschaftssprecher. Zwischen 2021 und 2024 wurde jedoch - so lautet der Vorwurf des Diebstahls - das Gemeindewasser ohne Abrechnung verwendet. Die Poolbesitzer dürften zwar bezahlt haben, aber die Gemeinde erhielt wohl das Geld nicht.

Noch ist die Anklage nicht rechtskräftig, sie wurde erst vergangene Woche den Beschuldigten zugestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen zwischen einem und drei Jahren Haft.

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