Soko "Babyface": Linzer Jugendbande dealte Drogen um 1,7 Millionen Euro

Insgesamt wurden 21 Straftäter ausgeforscht
21 Täter im Alter von 15 bis 24 Jahren von Polizei aufgedeckt. Urteile mit langen Haftstrafen gegen etliche Haupttäter bereits rechtskräftig

Mit einer Sonderermittlungsgruppe namens „Babyface“ hat das Kriminalreferat der Polizei Linz eine jugendliche Drogenbande ausgehoben. 21 Mitglieder der Gruppe im Alter von 15 bis 24 Jahren sind seit Start der Ermittlungen im vergangenen November angezeigt worden, einige wurden teils bereits verurteilt. 

Die Polizei konnte ihnen den Handel von 184 Kilogramm Cannabiskraut sowie von zwei Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von mehr als 1,7 Millionen Euro nachweisen. Die Mitglieder der Gruppe sollen in zwei Linzer Stadtvierteln mit Drogen gehandelt und auch weitere Delikte begangen haben.

Hinweise hatten die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Kriminalbeamten stellten bei den Verdächtigen dann im weiteren Verlauf mutmaßliches Drogengeld im fünfstelligen Bereich, einen Pkw im Wert von 12.000 Euro, fünf Kilogramm Cannabis sowie Kokain sicher. 

Monatelange Ermittlungen

Die Ermittlungen liefen über mehrere Monate, schilderte Barbara Krenn vom Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Linz bei dem Pressegespräch in der Landespolizeidirektion Oberösterreich. Es sei gelungen, etwa hundert Suchtgiftabnehmer auszuforschen, hieß es von der Polizei. Die Jüngsten von ihnen seien 14 Jahre alt gewesen.

Bemerkenswert sei gewesen, wie hierarchisch die Gruppe strukturiert gewesen sei, sagte der Bundeskoordinator der Einsatzgruppe Jugendkriminalität Dieter Csefan vom Bundeskriminalamt. Es habe Halter, Läufer und Lieferanten gegeben.
Das Problem der Jugendkriminalität sei vor allem in den Ballungsräumen sehr präsent: "Je größer die Stadt, desto mehr Anzeigen bei Minderjährigen gibt es“.

Bei den 10 bis 14-Jährigen habe sich die Zahl der Anzeigen in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt, so Csefan. "Vor allem die Intensität und Brutalität der Delikte hat zugenommen.“ Ziel sei es in diesen Fällen, Drahtzieher ausfindig zu machen und schnell und konsequent Maßnahmen zu setzen. Ob eine Herabsetzung des Alters bei Strafmündigkeit sinnvoll wäre, wollte er nicht beantworten. "Es wäre nur eine von mehreren Maßnahmen, die möglich sind. Ob es eingeführt wird, muss aber die Politik entscheiden.“

Dass auch die strafrechtlichen Maßnahmen wichtig sind, betonte Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichtes Linz. Sie sollen einerseits der Abschreckung in der Öffentlichkeit dienen, andererseits auch die Täter von weiteren Vergehen abhalten. Auch bei den unter 14-Jährigen seien Straftaten kein Freibrief, erklärte Eichinger. Diese würden von der Polizei ebenso verfolgt, dann lande der Fall aber nicht bei der Staatsanwaltschaft sondern bei einem Pflegerichter.

Gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Stellen würden dann geeignete Maßnahmen bis hin zur Fremdunterbringung getroffen.

Verurteilungen 

Im Fall der Linzer Suchtgiftbande wurde ein 23-Jähriger, der als einer der Köpfe der Bande gilt, zu sechseinhalb Jahren unbedingter Haft rechtskräftig verurteilt. Er hatte das Suchtgift von Deutschland mit dem Zug eingeführt und weiterverbreitet und zeigte sich geständig. Zwei weitere Beschuldigte hatten die Drogen in den "Bunkerwohnungen“ portioniert und abgepackt. Das Landesgericht Linz verurteilte sie zu drei und dreieinhalb Jahren unbedingter Haft. Dieses Strafmaß fassten auch zwei weitere Personen aus, zwei 23-Jährige, die ihre Wohnungen zur Verfügung gestellt hatten.
 

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