Söhne kassieren 110.000 Euro „Trauergeld“

Söhne kassieren 110.000 Euro „Trauergeld“
Eine Rekordsumme wurde den Söhnen der 2008 bei einer Notoperation verstorbenen Izeta Thallinger zugesprochen.

Bei Izeta Thallinger waren Anfang September 2008 während der Entbindung ihres vierten Sohnes im Landeskrankenhaus Gmunden lebensbedrohliche Probleme aufgetreten. Trotz einer Notoperation gelang es den Ärzten damals nicht gelungen, die 41-Jährige aus Pinsdorf zu retten. Sie starb als Folge eines Behandlungsfehlers an einem Gebärmutterriss. Die Verletzung wurde zu spät erkannt.

Im Anschluss sollen zwei Mediziner die Krankengeschichte gefälscht haben. Der Primar wurde gekündigt, ein Oberarzt suspendiert. Sie mussten sich vor Gericht verantworten. Der Oberarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung verurteilt, der Primar wegen Vertuschung belangt.

In einem Zivilprozess im Landesgericht Wels bekamen die vier Söhne Elvis (3), Emil (6), Erwin (9) und Erich Thallinger (13) nun 110.000 Euro „Trauerschaden“ zuerkannt. Laut Familienanwalt Christian Schönhuber angeblich so viel wie nie zuvor in Österreich. Die Landesspitalsholding gespag nahm den Urteilsspruch zur Kenntnis. „Wir haben jetzt ein Urteil vorliegen. Es war auch das, was wir immer angestrebt haben, dass ein unabhängiges Gericht die Ansprüche der Familie klärt“, sagt gespag-Sprecherin Jutta Oberweger.

In der Causa sind noch weitere Verfahren gerichtsanhängig: Witwer Harald Thallinger fordert 30.000 Euro Schmerzensgeld. Weitere 91.000 Euro verlangt er für Kinderbetreuung, Verdienstentgang und Umbaukosten. Die Eltern von Izeta Thallinger wollen 10.000 Euro.

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